Hallo,
ich arbeite mit Lohn und Gehalt.
Ein Mitarbeiter macht von seinem Recht der Arbeitsniederlegung Gebrauch, da der Arbeitgeber im Zahlungsrückstand ist. Er hat Arbeitslosengeld beantragt und benötigt jetzt eine Arbeitsbescheinigung.
1. Wie bekomme ich die Arbeitsbescheinigung ohne einen Austritt einzugeben?
2. Welche Fehlzeit gebe ich ein ab dem Zeitpunkt der Arbeitsniederlegung?
Ich weiß, das ist speziell, aber vielleicht gibt es jemanden, der den Fall schon hatte!
Viele liebe Grüße,
Bettina
Hallo,
in dem Fall nimmt die Agentur für Arbeit Papierbescheinigungen entgegen.
Die kann man jederzeit auch ohne Austritt in Datev erstellen.
Ich würden den Zeitpunkt der Arbeitsniederlegung zugrunde legen.