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Abwälzungsbetrag Buchung

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letzte Antwort am 27.11.2024 08:11:14 von lohnexperte
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Guppy
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe eine Frage zur Verbuchung von einem Abwälzungsbetrag in Lohn und Gehalt.

Der AN bekommt Fahrtkosten, die pauschal versteuert werden. Die pauschale Steuer wird auf den

AN abgewälzt. 

Jetzt habe ich festgestellt, dass DATEV folgende Buchung macht:

6069 pauschale Steuer auf sonstige Bezüge an 3730 Verbindlichkeiten LSt

 

Die pauschale Steuer wurde aber bereits auf das Konto 3730 verbucht. D.h. die pauschale LSt steht auf dem Verbindlichkeitskonto doppelt.

Die LSt-Anmeldung ist korrekt (enthält die pauschale Steuer). Ich habe also jeden Monat eine Diff. auf dem Konto 3730 in Höhe der pausch. Steuer.

 

Ich muss die Buchung 6069 an 3730 also eigentlich rückgängig machen. Es ist ja auch unterm Strich, kein Aufwand für die Firma, da die Steuer ja der AN bezahlt. 

 

Habe ich irgendwie einen Denkfehler, oder es ist irgendwo etwas falsch eingestellt in meinem Programm!? Die Buchungen sollten ja eigentlich stimmen, ohne dass ich manuell eingreifen muss.

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

LG, Bettina

 

lohnexperte
Meister
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Hallo @Guppy ,

 

welche Lohnart haben Sie denn für die abgewälzte Lohnsteuer erfasst?  Und welches Fibu-Konto haben Sie dieser Lohnart zugeordnet?

 

Vielleicht machen Sie mal einen anonymisierten Screenshot von der Bruttoabrechnung, damit man sich das besser vorstellen kann.

 

Viele Grüße.

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Guppy
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Ich habe mal die Lohnabre. und den Buchungsbeleg angehängt!

 

Die Lohnart wähle ich gar nicht direkt aus, sondern unter 

Mandantendaten - Steuer- Pauschalsteuer ist die Abwälzung angekreuzt!

 

Viele Grüße

Guppy
Einsteiger
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Hier noch ein Screenshot vom Programm

lohnexperte
Meister
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Nachricht 5 von 7
827 Mal angesehen

Nach meinem Verständnis fehlt Ihnen noch ein anderes Aufwandskonto neben der 6069, damit dort eine Habenbuchung erfolgen kann statt auf dem Konto 37300. Dann würde auf 37300 nur einmal die Pauschalsteuer stehen und die beiden Aufwandskonten würden sich ausgleichen.

 

VG

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Guppy
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
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Ja, das sehe ich auch so, allerdings wüsste ich nicht wo ich das hinterlegen sollte. Ich buche es jetzt "manuell" um, aber eigentlich sollte das nicht sein müssen 🤔!

 

LG,

Bettina

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lohnexperte
Meister
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Hallo @ Bettina,

 

habe Sie unter Mandantendaten/Steuer/Pauschalsteuer/ Automatische Abwälzung der Pauschalsteuer eine entsprechende Lohnart hinterlegt?

 

lohnexperte_0-1732690846151.png

 

Ich mache es mal am Beispiel der auf Minijobber abgewälzten Pauschalsteuer:

 

Bei mir ist das die Lohnart 889, für die dann unter Mandantendaten/Steuer/Lohnarten manuell das Fibukonto 60400 (wird im Haben bebucht) hinterlegt wurde. Somit gleichen sich das Aufwandskonto "Pauschalsteuer Minijobber", dessen Sollsaldo dem Betrag auf dem Lohnjournal entspricht, und das Konto 60400 per Saldo aus, (wenn für alle Minijobber einheitlich die Abwälzung erfolgt). Falls Sie mehrere Mitarbeitergruppen haben, sollte dies auch beachtet werden bei der Zuordnung des Fibukontos zur Lohnart.

 

Viel Erfolg!

 

 

 

 

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letzte Antwort am 27.11.2024 08:11:14 von lohnexperte
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