Hallo @ Bettina, habe Sie unter Mandantendaten/Steuer/Pauschalsteuer/ Automatische Abwälzung der Pauschalsteuer eine entsprechende Lohnart hinterlegt? Ich mache es mal am Beispiel der auf Minijobber abgewälzten Pauschalsteuer: Bei mir ist das die Lohnart 889, für die dann unter Mandantendaten/Steuer/Lohnarten manuell das Fibukonto 60400 (wird im Haben bebucht) hinterlegt wurde. Somit gleichen sich das Aufwandskonto "Pauschalsteuer Minijobber", dessen Sollsaldo dem Betrag auf dem Lohnjournal entspricht, und das Konto 60400 per Saldo aus, (wenn für alle Minijobber einheitlich die Abwälzung erfolgt). Falls Sie mehrere Mitarbeitergruppen haben, sollte dies auch beachtet werden bei der Zuordnung des Fibukontos zur Lohnart. Viel Erfolg!
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