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Märzklausel Systemwechsel

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letzte Antwort am 07.04.2026 10:10:31 von Nina_Schöneweis
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Guppy
Einsteiger
Offline Online
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Hallo,

 

ich habe eine Firma zum 01.03.26 in Lohn und Gehalt angelegt (Übernahme von Fremdsystem). Jetzt erhält ein Mitarbeiter eine Einmalzahlung im März. Wegen der Märzklausel stellt sich jetzt folgende Frage: kann ich die Werte unter Vorbeschäftigungswerte eingeben,  oder muss ich das im Lohnkonto/Vortragswerte für jeden einzelnen Monat für 2025 eingeben. Ich hoffe nicht 😞

Der Mitarbeiter ist zum 01.04.2025 in die Firma eingetreten und war vorher woanders beschäftigt. D.h. ist müsste mir diese Daten dann auch noch beschaffen, oder?

 

Danke!

 

Viele Grüße,

Bettina

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
57 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn der Mitarbeiter im Fremdsystem nicht mit einem Austrittsdatum abgemeldet wurde, erfassen Sie in Lohn und Gehalt mit dem ursprüglichen Eintrittsdatum die monatlichen Lohnkontovortragswerte. Wenn z. B. im Monat 03/2026 eine Einmalzahlung abgerechnet wird, gewährleistet die Erfassung der Lohnkontovortragswerte eine korrekte Abrechnung unter Anwendung der Märzklausel.


Wenn der Mitarbeiter im Fremdsystem zum 28.02.2026 abgemeldet und in Lohn und Gehalt zum 01.03.2026 neu eintritt, erfassen Sie die kumulierten Vorbeschäftigungswerte. Wenn der Mitarbeiter vor dem 01.04.2025 bei einem anderen Unternehmen beschäftigt war, sind keine Vorbeschäftigungswerte zu erfassen.


Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Hilfe-Dokumenten:

 

 Märzklausel bei Umstieg auf Lohn und Gehalt anwenden
 Märzklausel
 Lohnkonto (Arbeitsbereich)
 Vorbeschäftigungswerte erfassen

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.04.2026 10:10:31 von Nina_Schöneweis
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