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AG Zuschuss private KV Vorstand AG

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letzte Antwort am 03.12.2024 08:46:11 von CVolz
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Guppy
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo,

 

ich habe folgenden Sachverhalt:

Vorstand einer AG - nicht vers.pflichtig bekommt AG-Zuschuss zur privaten KV und PV.

 

Gibt es dafür keine Lohnart, oder finde ich sie nicht?

 

Liebe Grüße,

Bettina

 

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
262 Mal angesehen

Wüsste nicht, dass es dafür einen Standardlohnart gibt.

Bei uns wird dafür eine der Brutto-Lohnarten (lfd.) kopiert.

Guppy
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Darf ich nochmal etwas fragen!? 

Der Zuschuss zur privaten KV muss in die Zeile 24 b der Lohnsteuerbescheinigung, richtig? 

 

Welche Lohnart kopiere ich denn am besten und kann ich dann einstellen, dass der Betrag 

nur in Zeile 24 b erscheint?

 

Der Zuschuss zur Pflegeversicherung muss ja nicht eingetragen werden.

 

LG, Bettina

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 6
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Es handelt sich bei dem  KV-Zuschuss doch um Bruttolohn, also Zeile 3.

Sie können z. B. die 2000 kopieren.

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Zorzinho
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Ist der Zuschuss nicht ein Nettolohnbestandteil? 

CVolz
Erfahrener
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Nachricht 6 von 6
45 Mal angesehen

In diesem Fall nicht, da der der Vorstand wohl nicht sozialversicherungspflichtig ist. Wenn keine SV-Pflicht, dann auch keine Verpflichtung zur Zahlung des Zuschusses. Ohne Verpflichtung nicht steuerfrei, d.h. wird der Zuschuss freiwillig gezahlt, muss er versteuert werden und somit im Brutto auftauchen 🙂 

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letzte Antwort am 03.12.2024 08:46:11 von CVolz
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