Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Vorstand einer AG - nicht vers.pflichtig bekommt AG-Zuschuss zur privaten KV und PV.
Gibt es dafür keine Lohnart, oder finde ich sie nicht?
Liebe Grüße,
Bettina
Wüsste nicht, dass es dafür einen Standardlohnart gibt.
Bei uns wird dafür eine der Brutto-Lohnarten (lfd.) kopiert.
Darf ich nochmal etwas fragen!?
Der Zuschuss zur privaten KV muss in die Zeile 24 b der Lohnsteuerbescheinigung, richtig?
Welche Lohnart kopiere ich denn am besten und kann ich dann einstellen, dass der Betrag
nur in Zeile 24 b erscheint?
Der Zuschuss zur Pflegeversicherung muss ja nicht eingetragen werden.
LG, Bettina
Es handelt sich bei dem KV-Zuschuss doch um Bruttolohn, also Zeile 3.
Sie können z. B. die 2000 kopieren.
Ist der Zuschuss nicht ein Nettolohnbestandteil?
In diesem Fall nicht, da der der Vorstand wohl nicht sozialversicherungspflichtig ist. Wenn keine SV-Pflicht, dann auch keine Verpflichtung zur Zahlung des Zuschusses. Ohne Verpflichtung nicht steuerfrei, d.h. wird der Zuschuss freiwillig gezahlt, muss er versteuert werden und somit im Brutto auftauchen 🙂