Hallo, vielen Dank schon einmal an @björn, er hat schon die meisten Punkte angesprochen. Die Lohnart 889 wird nur benötigt, wenn ein Beschäftigungsverbot vor Beginn des Mutterschutzes vorliegt. Wichtig ist, dass im Mutterschutz im Register Verdienstangaben die Lohnart 859 hinterlegt ist. So kann der Mutterschaftsgeldzuschuss anhand des Verdiensts der letzten drei Monate errechnet und abgerechnet werden. Manuell brauchen Sie nichts buchen. Der EEL-Antrag wird, wie schon erwähnt, bei geringfügig Beschäftigten nicht erstellt. Mehr Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 1021680
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