Hallo,
Eine Minijobberin ist in Beschäftigungsverbot. Mutterschutz, ETermin und Beschäftigungsverbot wurden in Lodas eingegeben und die Fehlzeiten übernommen.
Ich bekomme aber die Fehlermeldung "Abweichende Versienstangaben f. D. Berechnung erfassen.. " damit AAG gestellt werden kann.
Was muss ich noch einpflegen? Rechnet hier Lodas nicht automatisch aus?
(Monatlich wechselnder verdienst, wird monatlich in der Schnellerfassung brutto mit LA 210 Aushilgslohn erfasst)
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wurden die Stunden auch so erfasst, wenn sie im Beschäftigungsverbot ist? Da fallen doch gar keine abzurechnenden Stunden an.
Die Stunden, die im Beschäftigungsverbot abgerechnet werden, müssen mit Stammlohnart 148 abgerechnet werden.
Nein für das Beschäftigungsverbot wurde nichts erfasst. Das wird doch automatisch errechnet oder? Weil ja unterschiedlicher Monatslohn?
Nein, da wird nichts automatisch berechnet. Nur bei Gehaltsempfängern.
Die durch das Beschäftigungsverbot ausgefallenen Stunden müssen über die Stammlohnart 148 erfasst werden.
Siehe Punkt 3.2 hier
Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG): Beschäftigungsverbot - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center
Wie hexhex schon schreibt musst du die Stunden eintragen, sonst kann Lodas nichts berechnen.
Als Stunden nimmst du die den Durchschnitt der letzten 3 Monate.