Ich muss eine Betriebsveranstaltung, wert über 110€ p. Person versteuern. Werte hab ich schon ausgerechnet, diese mit den Bewegungsdaten pro Mitarbeiter eingeben? Richtig? Aber wie verhält es sich mit dem Anteil des Chefs?
Guten Morgen @Theo1 ,
den Chef würde ich entweder auch über die Bewegungsdaten erfassen, sofern er denn z.B. im Rahmen einer GmbH-Anstellung abgerechnet wird, oder die Werte von ihm separat über die Nebenbuchführung für pauschale Steuern im Lohnprogramm erfassen. 🙂
VG
Hallo @Theo1 ,
haben Sie mit dem Mandanten geklärt, ob die Versteuerung (und damit auch die Verbeitragung) tatsächlich auf Mitarbeiterebene stattfinden soll und damit die Teilnehmer der Betriebsveranstaltung belastet werden sollen? Oder soll statt dessen die pauschale Besteuerung mit 25 % (zzgl. Zuschlagssteuern) erfolgen (und bei zeitnaher Erklärung in der LSt-Anmeldung auch die SV-Freiheit erreicht werden) und damit keine Belastung der Mitarbeiter eintreten?
VG
Es soll eine pauschale Besteuerung 25% gemacht werden , keine Belastung für den Mitarbeiter.
Hallo,
dann brauchen Sie es bei keinem Arbeitnehmer zu erfassen, sondern können über die Nebenbuchhaltung im Lohnprogramm die Steuern erfassen.
Viele Grüße
Thomas Reich
Ich habe eine Betriebsveranstaltung für die AN, die mit Partner anwesend waren und damit den 110 €-Freibetrag überschreiten in Lodas über Mandantendaten > Steuer > Allgemeine Daten erfasst und mit 2/26 gestern abgerechnet, das Protokoll der LStA 2/26 liegt also vor.
Aber die LStA wird doch erst zum 10.03.26 übermittelt. Ist es dann nicht zu spät?
Oder genügt es für die SV-Freiheit, dass vor dem 28.02.26 die Werte erfasst wurden?