"Ob Sie Brutto- oder Nettorate umwandeln, ist von Ihrer Vorsteuerabzugsberechtigung und die umsatzsteuerliche Handhabe von Fahrradleasingraten abhängig. Hinweis: die meisten unserer Kunden wandeln die Nettorate um, wenn sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, und führen den Anteil der Umsatzsteuer aus einer 1%-Regel ab." Die Umsatzsteuer muss von 1 % des Bruttolistenpreises des Jobrads gerechnet werden nicht von 0,25 %. Das rechnet Lodas automatisch in der Organisationseinheit um, wenn man Firmenrad auswählt, den vollen BLIP der Bemessungsgrundlage einträgt und dann, 1/4 BLIP nimmt. Es geht ja um Fahrräder - beim Auto ist mir das klar aber das ist ja nicht vom MA geleast. Das Fahrrad schon. Auch bei einer Gehaltsumwandlung ist/ sollte eigentlich der Arbeitgeber der Leasingnehmer sein und nicht der Arbeitnehmer. Deshalb verstehe ich die Aussage hier nicht. BMFSchreiben zur Umsatzsteuer https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2022-02-07-umsatzsteuerliche-bemessungsgrundlage-fuer-die-unternehmensfremde-private-nutzung-von.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Datev Dokument https://apps.datev.de/help-center/documents/1024042
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