Hallo liebe Gemeinde,
eine Mitarbeiterin hat rückwirkend Ihre Steuerklasse von 2 auf 1 ab Januar 2021 geändert in der jetzigen Septemberabrechnung. Nun hat Sie aber Januar, Februar und März Kurzarbeit bezogen was natürlich automatisch korrigiert wird. Sie hat zu wenig Kurzarbeitergeld bekommen und bekommt minimale Beträge rückwirkend. Was muss ich alles korrigieren? Die Abrechnungen beim Arbeitsamt sind natürlich längst durch. 😞 Wir recnen mit LODAS ab.
Danke
Guten Morgen,
manuell muss gar nichts korrigiert werden, da hier die Korrekturen automatisch erfolgen.
Sie müssen nur die korrigierten KUG-Anträge ausfüllen und ans Arbeitsamt senden, sobald der Lohn verarbeitet ist.
Gruß
Björn
Guten Morgen,
die Korrekturen müssen unbedingt beim Amt eingereicht werden, da das Amt ja auch eine KUG Prüfung vornimmt. Spätestens dann würden Unstimmigkeiten auftauchen.
Gruß und schönen Montag
Nicole
Lieben Dank für Eure Antwort,
die Korrekturanträge laufen auch automatisch mit? Bisher hatte ich keine Korrekturen in KUG... würde 3 MOnate betreffen jetzt.
Eben an die KOntrollen hab ich auch gedacht, wir haben zwar nicht mehr erstattet bekommen aber die Beträge stimmen ja nun trotzdem nicht.