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kurzarbeit korrigieren

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letzte Antwort am 11.10.2021 10:14:31 von AnniT2020
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AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
289 Mal angesehen

Hallo liebe Gemeinde,

 

eine Mitarbeiterin hat rückwirkend Ihre Steuerklasse von 2 auf 1 ab Januar 2021 geändert in der jetzigen Septemberabrechnung. Nun hat Sie aber Januar, Februar und März Kurzarbeit bezogen was natürlich automatisch korrigiert wird. Sie hat zu wenig Kurzarbeitergeld bekommen und bekommt minimale Beträge rückwirkend. Was muss ich alles korrigieren?  Die Abrechnungen beim Arbeitsamt sind natürlich längst durch. 😞 Wir recnen mit LODAS ab.

 

Danke

björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
281 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

manuell muss gar nichts korrigiert werden, da hier die Korrekturen automatisch erfolgen.

 

Sie müssen nur die korrigierten KUG-Anträge ausfüllen und ans Arbeitsamt senden, sobald der Lohn verarbeitet ist.

 

 

Gruß

Björn

Nicole-
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
264 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

die Korrekturen müssen unbedingt beim Amt eingereicht werden, da das Amt ja auch eine KUG Prüfung vornimmt. Spätestens dann würden Unstimmigkeiten auftauchen.

 

Gruß und schönen Montag

Nicole

AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
258 Mal angesehen

Lieben Dank für Eure Antwort,

 

die Korrekturanträge laufen auch automatisch mit? Bisher hatte ich keine Korrekturen in KUG... würde 3 MOnate betreffen jetzt.

 

Eben an die KOntrollen hab ich auch gedacht, wir haben zwar nicht mehr erstattet bekommen aber die Beträge stimmen ja nun trotzdem nicht.

 

 

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letzte Antwort am 11.10.2021 10:14:31 von AnniT2020
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