HAllo liebe Gemeinschaft,
ich habe mal wieder ein Sonderthema:
Auzubi sollte am 08.09.2025 anfangen - hat aber stattdessen die Schangerschaft verkündet und ist ab dem 08.09.25 auch krank geschrieben. D.h.Krank bei Eintritt. Laut BG erfolgt bei uns das Bechäftigungsverbot eigentlich ab dem 20.10. Ich vermute mal das sie bis dahin krank geschrieben bleibt. Kommt dann mit dem BV erst die Anmeldung Eintritt? Und kann ich sie überhaupt ins BV senden da nie eine Arbeitsaufnahme erfolgt ist? Wir rechnen mit LODAS ab falls relevant.
Sowas hatte ich dann auch noch nicht...
Danke
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt am 29. Tag, also am 6.10. Da muss auch die Anmeldung erfolgen.
Danach folgt ab dem 20.10. das BV.