Hallo Frau Kretschmer, wenn Sie die Abrechnungen nicht laufend "leer" erstellt haben, frage ich mich, wie Sie die Lohnsteuerbescheinigung 2016 für die Mitarbeiterin erstellt haben und wie Sie die BG-Meldungen durchgeführt haben. Wenn eine Mitarbeiterin in Elternzeit vorhanden ist, besteht tatsächlich nur die Möglichkeit, diese monatlich abzurechnen, auch wenn eigentlich keine Abrechnung erstellt wird. Die Kosten, die hierbei von der DATEV für die Abrechnungen berechnet werden, dürften m.E. niedriger sein, als der Zeitaufwand/Personalkosten, wenn man die zusätzlichen Meldungen nebenher manuell erstellt. Viele Grüße Uwe Lutz
... Mehr anzeigen