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Unfallversicherung

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letzte Antwort am 23.02.2017 11:29:21 von björn
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nataliekretschmer
Einsteiger
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Hallo in die Runde,

ich habe jetzt schon alle Threads durchgeforscht zu der super tollen Neuerung der UV Meldung, ABER kann mir hier mal einer sagen welche Auswertung ich jetzt haben muss damit ich beruhigt sein kann das alles richtig gemeldet wurde????

In dem einen steht was von der 146, im nächsten 147 und im nächsten wieder was von  422 oder 421....

Kann da einer mal sagen welche Auswertung ich jetzt genau haben muss um sicherzugehen, dass die Daten für 2016 gemeldet wurden?!?!?!

Ich dreh hier noch bald durch bei insgesamt über 40 Abzurechnenden Mandanten bekomme ich hier bald noch einen Nervenzusammenbruch

Ich hoffe auf Einstimmige Antworten diesbezüglich und nicht noch mehr Verwirrung...

Liebste grüße an alle Leidensgenossen

holger_po_
Beginner
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Nachricht 2 von 10
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Hallo,

sofern du Datev Lohn und Gehalt nutzt, findest du die aktuelle Meldung In den Mandantenauswertungen unter "DÜ-Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung. Bei Rückrechnungen in 2017 für 2016 wird mit dem Monatsabschluss die Meldung neu übermittelt und das Protokoll erneuert. Durch die Änderung auf Entstehungsprinzip wie in der SV kann es immer wieder zu neuen Meldungen kommen.

Also ist das höchste Verarbeitungskennzeichen (VKZ) die jüngste Meldung.

Bei Lodas muss leider wohl jemand anders hier in die Bresche springen.

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nataliekretschmer
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Hallo Holger,

danke für die fixe Antwort, aber ich nutze LODAS!

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björn
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Hallo Frau Kretschmer,

für das neue Verfahren benötigen Sie die Auswertung 422. Diese kommt nur wenn die Datenübermittlung funktioniert hat.

Die bisherigen Auswertungen 146 und 147 bleiben wie in den Vorjahren. Diese sollten Sie mit der Auswertung 422 abgleichen.

Gruß

Björn Niggemann

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nataliekretschmer
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Hallo Herr Niggemann,

also wenn ich die 422 nicht habe muss ich gucken woran es liegt und dann nochmal abrufen oder wie läuft das dann?

Ich gestehe ich steige einfach nicht mehr durch.

Lg
Natalie Kretschmer

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björn
Experte
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Hallo Frau Kretschmer,

ja das ist richtig.

Da sie dann dafür die Auswertung 421 erhalten haben mit dem Hinweis dass keine DÜ erfolgt.

Ich persönlich habe es aus Zeitgründen jedoch vermieden mir hierzu großartig Gedanken zumachen und habe es entsprechend ignoriert.

Mir ist es nur wichtig dass es für 2017 funktioniert und da hat zumindest der Stammdatenabruf wunderbar geklappt und die Rückmeldungen haben auch gepasst.

Lg

Björn Niggemann

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nataliekretschmer
Einsteiger
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Okay, dann werden wir das hier jetzt auch so machen! Bei vielen hat es geklappt, vereinzelt leider nicht aber die haben ja Ihre Manuelle Meldung bekommen und gut ist.

Für 2017 muss ich gleich mal prüfen ob bei allen die 422er Meldung erstellt wurde im Januar/ Februar.

Vielen dank für die schnelle Hilfe!

LG

Natalie Kretschmer

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björn
Experte
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Die 422er Meldung bekommen Sie für 2017 erst im Dezember. Sie müssen für eine monatliche Kontrolle solange die Auswertung 420 hernehmen.

Lg

Björn Niggemann

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nataliekretschmer
Einsteiger
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Ja stimmt, die Meldung meinte ich ja auch! Wie Sie sehen Verwirrung pur hier!

Aber nochmal auf 2016 zurück, es gab doch schon Aussagen der Spitzenverbände das die Meldungen elektronisch kommen müssen, da sonst Bußgelder drohen!

Nehmen Sie das so auf die leichte Schulter?

Bin da doch etwas unwohl mit dem Gedanken das einfach so laufen zu lassen

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björn
Experte
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Nachricht 10 von 10
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Ich gehe davon aus das hier wie so oft auch erst eine Aufforderung zur Abgabe erfolgt und nicht gleich ein Bußgeld festgesetzt wird, zumal das System neu eingeführt wurde und es ja zahlreiche Probleme bereits gab. Außerdem wurde glaube ich auch mittlerweile die Frist für die Einreichung auch schon verlängert wegen der diversen Probleme.

Wenn natürlich eine Aufforderung kommt muss man sich das nochmal genauer ansehen aber bis dahin bin ich froh wenn ich meine tägliche Arbeit geschafft bekomme und nichts mehr mit der BG zutun habe.

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letzte Antwort am 23.02.2017 11:29:21 von björn
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