Hallo liebe Mitstreiter, im aktuellen Schiedsspruch der Tarifverhandlung Bau gibt es ein Kompromiss/ Übergangslösung der Wegezeitvergütung. Es wird ein Zuschlag von 0,50 % auf den Stundenlohn gezahlt. Dieser ist aber nicht Bestandteil des Gesamttariflohnes (Tariflohn + Bauzuschlag), sondern ist als separater, neuer Lohnbestandteil zu sehen. Also kann ich den Zuschlag nicht einfach auf den Stundenlohn geben. Ab Januar 2021 gibt es eine Lohnerhöhung von 2,1 % (West) . Damit die Mitarbeiter dies aber nachvollziehen können, muss also der "alte" Stundenlohn bleiben. Also ähnlich ein Mehrarbeitszuschlag als Folgelohnart. Nur das alle bezahlten Stunden pauschal mit 0,50 % bezahlt werden. Muss ich nun für den Zeitlohn, Feiertag, Krankheit etc. jeweils eine neue Folgelohnart definieren? Hat jemand schon so einen ähnlichen Fall, den man ggf. abwandeln kann? Ich danke schon mal im Voraus.
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