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Sonderservice Baulohn 11/21

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letzte Antwort am 02.12.2021 12:42:37 von franzi
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franzi
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Im Dokument 1021128 steht, dass im Baulohnbereich es zu Erhöhungen der Löhne und Gehälter ab Nov 21 kommt. 

Änderung der Stundenlöhne soll man selbst vornehmen.

Kann mir jemand helfen? Erhöhung der Gehälter im Baulohn? Da gibt es doch nur den Mindestlohn. 

Den Tarifabschluss selbst findet man auch nicht auf der Soka Seite. 

Woher hat die Datev diese Info? und was hat es mit den Erhöhungen der Gehälter auf sich?

Hilfe ....

peter
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Hallo,

 

ich habe mit Lohn nichts zu tun, aber lt. dieser Quelle sollte das passen.

Gruß
Peter
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franzi
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Nachricht 3 von 7
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Das steht leider nichts zur Allgemeinverbindlichkeit. Der Mindestlohn im Bau steht auf der SOKA Seite und da steht auch nix von Erhöhungen. Eventuell schreibt hier die Datev nur für tarifgebundene die Daten auf? Man weiß es nicht. 

Der momentane Mindestlohn liegt bei 12,85€. Erhöht sich dieser nun? ???

Die datev schreibt von Gehältern. Auch das ist mir unklar.

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holger_po_
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Nachricht 4 von 7
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Hallo, 

 

Der Mindestlohn in den Lohngruppen 1 und 2 wurde bereits am 01.01.2021 erhöht. 

 

Die Lohnerhöhungen ab 01.11.2021 und ab 01.04.2022 gelten für die Berufsgruppen 2a bis 6. 

Leider bekommt man die Lohntabellen erstmal nur über die Verbände (Mitgliedschaft vorausgesetzt). Aber einige Verlage bieten die Verträge bereits an. Es bietet sich an ein solches Nachschlagewerk zu nutzen. Auch weil ab 2023 die neue Wegezeitvergütung kommt. (veränderte Verpflegungspauschalen).

 

(u.a. baufachmedien.de) 

 

Viele Grüße aus dem Baulohnbüro

Holger

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franzi
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Nachricht 5 von 7
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Ja. Laut allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt es nur Lohngruppe 1 und 2.  

Deine Aussage verstehe ich dazu jetzt nicht. 

Der aktuelle Mindestlohn gilt erst seit 01.05.2021.

Nun schreibt die Datev Erhöhung von 2 bzw. 3% bei Gehältern ab 01.11.21. Ist ja anscheinend nicht allgemeinverbindlich. 

Solange es nicht auf der Soka Seite zu finden ist, betrifft es ja nur einige Betriebe, oder?

Mindestlohn von 12,85€/h und Gehälter frei verhandelbar gilt weiter, oder?

Danke und Gruß

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holger_po_
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Nachricht 6 von 7
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Hallo, 

 

Der Mindestlohn wurde zwar am 01.01.21 erhöht, jedoch wurde die Allgemeinverbindlichkeit erst zum 01.05.21 erklärt. Daher der Eintrag auf der SOKA-BAU Seite. 

Für Betriebe mit Tarifbindung ist es er 01.01. (laut meiner Tabelle der Kreishandwerkerschaft).

 

Die Erhöhungen Lohngruppen 2a und mehr, sowie der Gehaltsgruppen gelten daher nur für tarifgebundene Unternehmen. 

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franzi
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Nachricht 7 von 7
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Danke für die Bestätigung. 

Da frage ich mich immer wieder, wieso solche Dinge dann in der Sonderinfo von Lodas erscheinen. Die fehlende Allgemeinverbindlichkeit kann man wenigstens erwähnen. 

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 02.12.2021 12:42:37 von franzi
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