Hallo Herr Lutz, grundsätzlich haben Sie natürlich recht, dass die bAV nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Sie wird aber, wenn überwiesen, auch bezahlt. Die Reisekosten könnten daher auch außerhalb des Gesamtbruttos in der Auszahlung wieder auftauchen, z. Bsp. über eine Folgelohnart im Netto- Be- und Abzugsbereich mit der Betextung "Auszahlung Reisekosten". Ich weiß, jetzt kommt der Hinweis, dann sagen wieder alle es wäre doppelt, aber das Problem haben wir bei der bAV doch auch über Jahre hinbekommen. Außerdem gibt es auch noch das weite Feld der Reisekostendaten, die "nur" für die Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnabrechnung auftauchen. Hier muss man nun zukünftig mit "Lustbuchungen" arbeiten, damit die Werte nicht ausgezahlt werden. Sie haben natürlich Recht, dass man es nie allen recht machen wird. Das wird ein Spaß... Manchmal wünschte ich, ich hätte etwas anständiges gelernt. Viele Grüße Thomas Reich
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