Hallo, leider ist mein Post irgendwie in die Versenkung geraten. Daher poste ich es noch einmal neu: Irgendwie habe ich bei der Wegezeitentschädigung wohl ein Brett vor dem Kopf. Ich sehe den Unterschied zwischen Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen nicht. Wann sind es Fahrtkosten, wann Verpflegungsmehraufwand ? In meinem Fall geht es um tägliche Heimfahrt, bis 50 km, keine Baustelle länger als 3 Monate, Abwesenheit mehr als 8 Std. Die AN fahren in der Regel nicht mit eigenen PKWs zur Baustelle. In einem Posting von einem Datev-Mitarbeiter steht, dass - wegen Sammeltransport - kein Anspruch auf Zahlung dieser Wegezeitentschädigung bestehe. Im Lodas Dokument 1018847 steht dass die Wegezeitentschädigung als Verpflegungsmehraufwand abgerechnet wird. Der Betrag richtet sich nach der KM-Entfernung. Der Betrag wird mit der Nettolohnart 9979 abgerechnet, da steuer u. beitragsfrei. Weiter unten steht eine Anleitung dazu, wie die Wegezeitentschädigung ( bei täglicher Heimfahrt ) steuerpflichtig abgerechnet werden kann. Leider steht nichts dazu, für welche Fälle es steuerpflichtig ist, weil doch genau ein paar Zeilen darüber von steuerfreien Beträgen die Rede ist. Gilt das dann quasi für die Fälle, wo der AG dem AN die Wegezeitentschädigung zahlen möchte, obwohl er keine Anspruch hat ( Baustelle mehr als 3 Monate, Fahrt als Sammelbeförderung, Abwesenheit weniger als 8 Std. ) ? Oder für welche Fälle greift diese Anleitung ? Wie oben schon geschrieben, habe ich Probleme zu verstehen, warum in manchen Fällen von Fahrtkosten und in anderen Fällen von Verpflegungsmehraufwand geschrieben wird. Kann jemand Licht ins Dunkel bringen ? Vielen Dank !
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