Guten Tag, ein Mandant, der seine Löhne selbst berechnet, stellt nun sein Prozedere, bei gewerblichen Arbeitnehmern die monatlichen Gesamtstunden ( inkl. Feiertagsstunden, Krankstunden ) den 0,05 % zu unterwerfen, in Frage. Leider habe ich nirgendwo eine konkrete Antwort gefunden, welche Stunden mit der Wegezeitentschädigung mtl. abzurechnen sind. Das Dokument, auf das in Ihrer Antwort von 2020 verwiesen wird, ist leider logischerweise aktualisiert worden, so dass ich Ihre Antwort nicht mehr sehen kann. Können Sie mir weiterhelfen ?
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