abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LOVOR 2016

10
letzte Antwort am 16.01.2019 15:59:09 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
herda
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 11
1375 Mal angesehen

Hallo,

kleine Frage. Kann mir jemand sagen, wie ich an LOVOR 2016 ran komme.

Bis vor kurzen war es noch da, jetzt ist es weg... 🙂

Vielen Dank für Hilfe

0 Kudos
Tags (1)
mhaas
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 11
614 Mal angesehen

Moin,

LOVOR 2016 wurde mit der Installation der aktuellen DVD automatisch gelöscht. Ob eine Installation von einer alten DVD noch möglich ist, kann ich nicht sagen.

Lang may yer lum reek
nataliekretschmer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 11
614 Mal angesehen

Wenn Sie was Berechnen wollen kann ich Ihnen gerade den Gehaltsrechner der AOK nahelegen! Ich habe damit auch gerade gearbeitet der geht sogar bis 2015 zurück!
Hat mir schon geholfen... Ich hoffe Ihnen auch!

0 Kudos
wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 11
614 Mal angesehen

Hallo,

ab DVD 12.0 können LOVOR 2016 und 2015 nicht mehr genutzt werden.

Alternativ steht Ihnen (auch für frühere Zeiträume) LOVOR online (Unternehmen online) zur Verfügung.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

herda
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 11
614 Mal angesehen

Danke für die Hilfe.

Ich probiere mein Glück. 🙂

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 6 von 11
614 Mal angesehen

Guten Tag Herr Wielgroß,

ich habe eine Frage hierzu.

Vorbemerkung -Ich habe gestern (und heute) für einen Mandanten die Lohnabrechnung aus 2016 überprüfen wollen und stoß gestern darauf, dass Lovor nur noch ab 2017 verfügbar war. Sie habe es hier kurz technisch beschrieben.

Ich habe dann Lovor 2017 genommen und den Monat dann im Feld "Abrechnungsdatum" eingegeben "07/2016". Die Krankenkasse war etwas ausgefallen BKK Pfalz Ost, weiß gar nicht ab es diese noch gibt, jedenfalls rechnete es (mglw. dann nur später BBK Pfalz) mit den Werten genau.

Erste Frage: Rechnet das Programm dann korrekt auf das Jahr 2016 und Monat zurück? Meines Erachtens ja. Werden dann auch die KV-Werte richtig gepflegt? Ich denke, dass die Werte aus der Institutionsverwaltung kommen. Den Zusatzbeitrag zur KV ist korrekt berechnet.

Zweite Frage: Sofern erste Frage mit "ja" beantwortet wird, wieweit rechnet das LOVOR-Programm korrekt zurück? Hätte ich das ganze auch mit Lovor 2019 rechnen können? Ich habe das mit Lovor 2019 nicht getestet. Jedenfalls kommt, wenn man bspw. in Lovor 2017 den Monat "07/2014" eingibt dieser Hinweis:

336360_pastedImage_11.png

Im Prinzip wäre die Frage schon fast beantwortet.

Dritte Frage: Wann wird denn Lovor 2017 geschaßt, so dass man auch nicht mehr das Jahr 2016 rückrechnen kann?

Kritik:

Es ist nicht gut, dass ältere Lovor-Programme nicht mehr zur Verfügung stehen. in besonderen Fällen muss ein Steuerberater mal auch Vorjahre rückrechnen können. Es ist dann ärgerlich, wenn man das Ganze mit Hand (Excel selbst) machen muss. Hierbei geht es insbesondere um Berechnungen von Einmalbezügen, Abfindungen etc. Bei dem konkreten Fall mit der Krankenkasse sind die Werte in der Institutionsverwaltung bis 2010 zurück vorhanden. Daran kann es wohl nicht liegen. Wir StB müssen - rein beruflich bedingt - rückrechnen können, wollen und müssen.

Ich rege an hier bei Datev in der Entwicklung noch mal nachzudenken.

MfG

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 7 von 11
614 Mal angesehen

Hallo herda,

siehe meinen Beitrag und Frage an Herrn Wielgroß

Grüße

0 Kudos
nataliekretschmer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 11
614 Mal angesehen

Hallo Herr Krentz,

Sie Herr Wielgroß schon geschrieben hatte sollten Sie LOVOR Online nutzen, da haben Sie gerade bis 2009 die Möglichkeit LOVOR zu nutzen!

Ich finde das total ok das Datev irgendwann mal die alten Programm "wegnimmt" sonst würde das ganze System irgendwann ja "zu groß" werden.

Wie gesagt, gehen Sie auf Unternehmen Online und dort dann den Ordner Personalwirtschaft. Da geht eine Auswahl auf unter der Sie dann auch LOVOR finden.

Damit habe ich meine alten Sachen auch bearbeitet und das funktioniert super!

Somit muss ich Ihre Kritik als nicht richtig zurückweisen. Datev bietet einem ja die Möglichkeit noch alte Jahre zu Überprüfen nur halt nicht auf dem "normalen" Wege.

LG

Natalie Kretschmer 

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 9 von 11
614 Mal angesehen

Guten Tag Frau Kretschmer,

das ist aber etwas unlogisch, was Sie schrieben. Wie solle ein einfaches Lovor-Programm zu groß werden?

Zumal sich dann die Diskussion durch Zufall auf ein anderes aufgemachte Thema verlagerte, weil es sich so kurioserweise entwickelte und zwar hier:

Hallo, ich würde gern mal den Unterschied zwischen den Programmen Lodas und Lohn und Gehalt wissen.

Dort habe ich u.a. auch geschrieben, dass ich kurz vor Weihnachten ESt von 2004 bis 2017 neu bearbeitet habe und berechnet.

Viele anderen haben dort auch geschrieben, dass man rückrechnen muss können.

Leider hat Herr Wielgroß bisher nicht geantwortet. Das ist Schade.

Somit ist die Frage im Kern hier noch offen.

Etwas Exaktheit und sortieren tut manchmal gut, denn der eine aufgemachte Beitrag nimmt interessante Wendungen. Dort wäre zur Sortierung doch es besser dann das von Seiten der Datev als Betreiber dieser Plattform zielgerichtet umzulenken. Denn es soll ja kein Selbstzweck sein.

Viele Grüße

0 Kudos
nataliekretschmer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 11
614 Mal angesehen

Hallo Herr Krentz,

ja da geht es vielleicht um ein Programm, wenn das bei allen so gemacht wird, ist es halt einfach bald mal zu viel!

Ob das logisch für Sie klingt oder nicht.

Außerdem ist es doch möglich die alten Lovor Programme zu nutzen nur halt nicht an der altbekannten stelle, wo ist da das Problem?

Aber lassen wir das ich hab so das Gefühl das das hier zu nichts führt.

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 11 von 11
614 Mal angesehen

Halo Frau Kretschmer,

sofern Sie den Link befolgen würden und dann das gelesen hätten, so würden Sie sicherlich diesen Beitrag nicht schreiben.

Ich habe jedenfalls mein Problem lösen können durch eigene Initiative. Ich wollte an den Ergebnissen andere teilhaben lassen. Mit Frau Fitschen von Datev ist es auch gut im Kommentar beiderseits geeinigt worden. Das haben aber viele Leser nicht mitbekommen.

Da Sie aber das Alte nicht achten und meinen, man braucht es nicht:

(Erstes Beispiel): Ich habe "Meyers Hand-Lexikon des Allgemeinen Wissens" in 2 Bänden von 1878 und ungelogen habe ich dort gestern nachgeschaut, um einen Wikipedia-Artikel zu widerlegen.

(Zweites Beispiel😞 Ich brauche im Dezember 2018 (also vor ca. 3 Wochen) einen Kommentar zur RAO (Reichsabgabenordnung - Für Leute die mit der Abkürzung nichts anfangen können) Ich habe die Lösung dann in meiner Bibliothek gefunden zum Kommentar zur RAO von Tipke/Kruse, 1961, 1. Auflage, Bd. 1.

Das Letztere war beruflich notwendig.

Das nur dazu, warum man noch was "Altes" braucht.

Ansonsten kein weiterer Kommentar.

Grüße

0 Kudos
10
letzte Antwort am 16.01.2019 15:59:09 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage