@dtx schrieb: @durchschnittsbenutzer schrieb: und die Meldung in einer Wiederabrechnung verarbeiten. Theoretisch ja, aber praktisch nein. Die Schritte zur Systemwechselabmeldung müßten VOR der ersten Abrechnung des letzten Abrechnungsmonats gegangen werden und nicht hinterher. Deswegen schrieb @durchschnittsbenutzer doch auch von einer Wiederabrechnung. Aber habe ich das richtig verstanden, dass es nur um den Gesellschaftergeschäftsführer geht, der abgerechnet wird? Dann muss ich doch gar keine Systemwechselmeldung als abgebender Berater vornehmen, da die doch nur für die SV-Meldung da ist. Bei ELStAM gibt es keine Abmeldung, da meldet der neue Berater mittels Systemwechsel ELStAM sich als neuen Berater an, ohne dass hierfür vorher eine Abmeldung notwendig/möglich ist.
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