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Minijob und SFN-Zuschläge

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letzte Antwort am 23.07.2025 14:35:09 von Ulrike27_5
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Ulrike27_5
Einsteiger
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Hallo Community, 

 

ich habe mal eine Frage. 

Mitarbeiter (Minijob) bekommt, weil er an Sonn- und Feiertag arbeitet die Zuschläge. Jetzt ist er krank. Wie ist das nun mit den Zuschlägen. Er bekommt diese ja regelmäßig. Das heißt, ihm würden die Zuschläge zustehen.

 

Ist das aber nicht so, dass bei krank und Urlaub die Zuschläge SV- und steuerpflichtig sind? Und wie behandle ich das bei einem Minijobbler? Da kann ich nichts SV- und steuerpflichtig abrechnen.

 

Vielen lieben Dank! 

Liebe Grüße

GLH
Erfahrener
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/sfn-zuschlaege-bei-minijobs-koennen-zu-svpflicht-fuehren-2137900

 

"Überschreiten der Minijob-Grenze: SV-Pflicht durch Zuschläge ohne tatsächliche Arbeitsleistung
SFN-Zuschläge können also während der Zahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt von mehr als 556 Euro im Monat begründen. In diesen Fällen müssen Arbeitgeber daher prüfen, ob die Voraussetzungen für den Minijob weiterhin vorliegen. 

 

"Betroffen von dieser Regelung sind insbesondere Beschäftigungen mit einer Entgeltfortzahlung, zum Beispiel während eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz oder bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nicht dazu zählen die klassischen Beschäftigungsverbote während der Mutterschutzfristen"
 

Gelegentliche Überschreitung überprüfen. 

 

Ggf. den Arbeitgeberservice der Knappschaft hinzuziehen. 

 

 

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 5
182 Mal angesehen

Steuerpflicht = 2 % pLSt

SV-Pflicht = pauschale Beiträge

 

Zur Prüfung, ob die Minijobgrenzen dabei weiter eingehalten werden, hat GLH geschrieben

LG
VM
pogo
Experte
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@Ulrike27_5  schrieb:

 

Ist das aber nicht so, dass bei krank und Urlaub die Zuschläge SV- und steuerpflichtig sind? Und wie behandle ich das bei einem Minijobbler? Da kann ich nichts SV- und steuerpflichtig abrechnen.

Die pflichtigen Zuschläge werden einfach abgerechnet, so wie das Gehalt auch.

2% Steuer und mindestens AG-Anteil KV ist doch pflichtig genug. 😉

 

Die Frage ist halt nur, ob dadurch der Minijob gefährdet ist oder nicht.

 

Gehalt + pfl. Zuschläge oder Stundenlohn + Lohnfortzahlung + pfl. Zuschläge dürfen halt den durchschnittlichen Verdienst nicht über 556€ bringen.

Muss man dann mal über die Beschäftigungszeit ausrechnen.

Ulrike27_5
Einsteiger
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Hallo, 

 

vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!!

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letzte Antwort am 23.07.2025 14:35:09 von Ulrike27_5
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