abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rückwirkend Krankengeld und Reha

5
letzte Antwort am 08.03.2024 13:39:01 von sue
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Ulrike27_5
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
197 Mal angesehen

Hallo liebe Community, 

 

folgendes Problem: 

Mandantin reicht mir ein Schreiben von der Krankenkasse ein bezüglich Krankengeld. Ich rufe bei der Krankenkasse an und erfahre, dass Mitarbeiterin von Mitte Dezember bis Anfang Januar in Reha war. Sie ist ab dem 21.01. im Krankengeldbezug. Ich habe aber leider keine durchgehende Krankmeldung erhalten bzw. wurde mir nicht mitgeteilt. Sondern vereinzelt. Mitarbeiterin ist noch bis 06.03. krank geschrieben. 

 

Jetzt habe ich die Reha-Tage in den Kalender eingetragen (RH) und K6 ab dem 21.01. Januar und Februar sind schon abgerechnet. Habe eine Probeabrechnung gemacht. Die Mitarbeiterin hat jetzt natürlich eine Überzahlung von fast 300 €. Sie würde im März kein Gehalt erhalten sondern müsste zurück bringen. 

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit, dass man das anders löst, dass die Mitarbeiterin Lohn bekommt? 

Vielen Dank schon mal. 

LG

_AnjaA_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 6
192 Mal angesehen

Hallo,

 

Fakt ist, dass die Mitarbeiterin zuviel Gehalt abgerechnet bekommen hat. Ob die MA dadurch dann eine Rückzahlung leisten musst, spielt dabei ja keine Rolle. Es kommt auf die Korrektheit der Abrechnung durch die Fakten an. Wenn aber der AG möchte, dass die MA trotzdem Gehalt bekommt oder die Rückzahlung nicht leisten muss, kann der AG ja einen Nettozuschuss zum Krankengeld leisten. Allerdings verändert das dann auch die Auszahlung des Krankengeldes. D.h. irgendwo wird es immer für den MA gekürzt werden.

 

VG Anja

Manchmal ist weniger auch mehr.
0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 6
170 Mal angesehen

 

 


@Ulrike27_5  schrieb:

................................Die Mitarbeiterin hat jetzt natürlich eine Überzahlung von fast 300 €. Sie würde im März kein Gehalt erhalten sondern müsste zurück bringen. 




Sprechen Sie den Mandanten an.

 

Und dann sollten Mitarb. und Mandant das weitere Vorgehen untereinander klären, und Ihnen das Ergebnis mitteilen.

0 Kudos
Lohnnutzer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
162 Mal angesehen

Nein, die Mitarbeiterin hat zuviel Gehalt bekommen. Das ist nunmal Tatsache.

 

Ich hatte durch rückwirkendem Krankengeld und dadurch zu viel ausgezahltem Gehalt schon Überzahlungen von über 1000 € für den Mitarbeiter.

Bei diesem Fall hat der Arbeitgeber wegen der hohen Überzahlung eine Rückzahlung in Raten mit dem Arbeitnehmer vereinbart 

wicki04
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
130 Mal angesehen

Man kann während Krankengeldbezug das Entgelt weiterzahlen z. B. wird es oft bei Firmenwagen gemacht. Hier muss allerdings eine Berechnung erfolgen. Stichwort: Weitergewährte Leistungen während Unterbrechnung.

 

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1080233

 

KOB
0 Kudos
sue
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
105 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe gerade einen ähnlichen Fall mit dem Mandanten so gelöst.

 

Korrekt rückabwickeln mit der entsprechenden EEL-Meldung. Der AN beantragt dann das Krankengeld und legt die Berechnung und Auszahlung des Krankengeldes beim AG vor. Der AG zahlt die Differenz zum "normalen Nettolohn" als Zuschuss zum Krankengeld Lohnart 3310, der in der Regel sozialversicherungsfrei bleibt und nur lohnsteuerpflichtig ist.

Dann kommt es auch auf die Einschätzung des Mandanten über die Zuverlässigkeit des MA an, ggf bietet sich die Abtretung des Krankengeldanspruches auf den AG an.

 

5
letzte Antwort am 08.03.2024 13:39:01 von sue
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage