Hallo Zusammen,
teilweise ist beim Vorberater unseres Mandanten die Abfrage zur Elterneigenschaft nicht erfolgt, wir haben das leider auch nicht mehr kontrolliert, sondern die Daten entsprechend so eingespielt, wie sie uns übergeben wurden. Nun haben wir einen Mitarbeiter, der seit 1999 plötzlich Vater ist und seit dem 01.01.2020 im Betrieb unseres Mandanten arbeitet. Im Rahmen der Selbstauskunft habe ich nun von diesem Umstand erfahren und möchte die Pflegeversicherung entsprechend korrigieren. Über Lohn und Gehalt geht dies aber nur rückwirkend bis Januar 2022. Das Jahr 2020 hat der Vorberater gemacht (über LODAS, da liegen uns die Daten also ohnehin nicht vor). Wie kann ich die Jahre 2020 und 2021 nun korrigieren, damit der Mitarbeiter den Abzug zur Pflegeversicherung erstattet bekommt?
Vielen lieben Dank schon mal für Eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hat der Mitarbeiter den Nachweis bei Einstellung dem Arbeitgeber vorgelegt? Änderung ab Vorlage des Nachweises. Nicht rückwirkend.
Sollte der Arbeitnehmer erst jetzt was vorgelegt haben hat er für die Vergangenheit Pech. Wir hatten auch schon einen solchen Fall. Haben ab Juli 23 geändert und gut.
Sollte er bei Einstellungen vorgelegt haben müsste man das prüfen. Die Korrektur der Jahre 20/21 könnte nur mit Absprache der Krankenkasse geschehen. Formular : Zu unrecht erhobene Beiträge (o.ä. heißt das)
@FrauSmith schrieb:Hat der Mitarbeiter den Nachweis bei Einstellung dem Arbeitgeber vorgelegt? Änderung ab Vorlage des Nachweises. Nicht rückwirkend.
Sollte der Arbeitnehmer erst jetzt was vorgelegt haben hat er für die Vergangenheit Pech. Wir hatten auch schon einen solchen Fall. Haben ab Juli 23 geändert und gut.
Sollte er bei Einstellungen vorgelegt haben müsste man das prüfen. Die Korrektur der Jahre 20/21 könnte nur mit Absprache der Krankenkasse geschehen. Formular : Zu unrecht erhobene Beiträge (o.ä. heißt das)
Das weiß ich leider nicht, die Lohnunterlagen (ggf. Personalfragebogen oder ähnliches) liegen mir von dem Mitarbeiter nicht vor. Ich habe schon beim Mandanten nachgefragt, mal gucken was der sagt. Aber danke erst mal, das hilft mir schon weiter 🙂
High,
Möglicherweise findet der Mitarbeiter ja noch eine Mitteilung an den AG über die Elterneigenschaft so vom 03.01.2020 😎
Gruss Mike
Hallo,
ich hatte auch schon mal so einen Fall. Da ging es aber zurück bis ins Jahr 2016. Habe dann mit unserem SV-Prüfer telefoniert, wie ich das regeln könnte. Weil, wie du ja sagst 2022 kann man über die Lohnabrechnung korrigieren. Er meinte, dass müsste man dann manuell korrigieren.. Aber es geht nur für 4 Jahre.
Habe dann noch bei der KK angerufen. Auch hier wurde mir mitgeteilt, dass ich nur die letzten 4 Jahre rückwirkend berichtigen. Dafür gibt es von der KK ein Formular. Man muss dann eintragen, was abgerechnet wurde und was hätte normal abgerechnet werden müssen. Dann muss man noch angeben, ob das Geld dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer überwiesen werden soll. Glaube, es hat dann so 2 Wochen gedauert, bis die Erstattung kam.
Das eine ist die SV Geschichte, das Andere ggf. zivilrechtliche Ansprüche des AN gegenüber seinem AG und nachfolgend des AGs gegenüber dem StB. Wenn der Vorberater ohne ausgefüllten Personalfragebogen abrechnet ist das schlicht dumm
@MikeWHerbs aber sicher raucht da noch der Ausdruck einer Mail von vor 20 Jahren auf. 😅