Eine Entschädigungszahlung nach Infektionsschutz kann gar nicht gezahlt werden, da in Niedersachsen (dort habe ich mein Hotel) nicht die Betriebe geschlossen worden, sondern nur die Übernachtungen von Touristen verboten wurden. Somit kann man ja noch von Geschäftsreisenden und Monteuren leben. Das gilt natürlich auch für Restaurants, die ja nur zeitweise öffnen dürfen. Aber sie dürfen halt. Daraus folgt, dass auch keine evtl. Betriebsausfallversicherung zahlt. KUG kann natürlich beantragt werden, was aber Minijobs nichts bringt.
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