@t_r_ schrieb: @hellsengels schrieb: Dies werde ich in Absprache mit meinem Arbeitgeber tun, da das Vertrauensverhältnis zu unserem Steuerberater bereits sehr geschädigt ist. Wenn dem so ist, dann sollte Ihr Arbeitgeber einen Steuerberater für die Zukunft suchen. Dieser könnte dann auch die Lohnabrechnungen (vorerst) auf Kosten Ihres Arbeitgebers prüfen. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass Fehler passiert sind, so könnte ggf. der bisherige Steuerberater haften ggf. auch für die Prüfungskosten. Dies obliegt leider nicht meiner Entscheidung. Mein Arbeitgeber tut sich da noch etwas schwer. Erleichtern würde ich es ihm, sollten definitiv weitere gröbere Fehler passiert sein. Leider fehlen mir persönlich die Möglichkeiten dies nachzuweisen, weswegen ich meine Lohnabrechnungen gerne prüfen lassen würde. Soweit ich das herausgefunden habe, kann man rückwirkend 3 Jahre Fehler geltend machen. Aus meiner Sicht müsste der Arbeitgeberzuschuss zur VWL genau wie die anderen Entgeltbestandteile gekürzt werden. Also das IST-Entgelt mindern. Bei 50% Entgeltausfall durch die ausgefallenen Stunden müsste auch die VWL um 50% gekürzt werden. Das Ganze ist bis zu einem gewissen Grad auch "dumm gelaufen". In der Regel wäre der ungekürzte AG-Zuschuss VWL für Sie von Vorteil. Der Nachteil ist jetzt durch die Besonderheit der Erhöhung der Zuschüsse gegeben. Genau! 50 % Lohn, 50 % VWL. Das scheint ja das Hauptproblem zu sein. Ich persönlich bin der Meinung, dass hier der Steuerberater auch seiner "beratenden" Funktion nachkommen muss und dies vorher abzusprechen ist. Ferner könnte ja "beraten" werden, dass anstelle von 50 % Arbeitsstundenreduzierung besser auf 51 oder 52 % zu erhöhen sei, damit den Arbeitnehmern einfach nicht soviel Geld fehlt. Sie müssten hier tatsächlich auch noch einmal die arbeitsrechtliche Seite betrachten. Ist es die Regel, dass der Arbeitgeber bei Teilmonaten, also bei Kürzungen des Lohns für einen Teil des Monats, auch den AG-Zuschuss VWL kürzt? Wenn nicht, warum darf der Arbeitgeber dann jetzt den Zuschuss kürzen?! Nur weil es für Sie von Vorteil ist? Hier hätte ggf. die Agentur für Arbeit dann auch noch einmal ein Wörtchen mitzureden. Ich kann mich nicht erinnern, dass es jemals hier eine Auszahlung von "Teilmonaten" gab. Wann ist dies der Fall? Die einzige Situation die ich mir hier vorstellen könnte wären das Ausscheiden eines Mitarbeiters im laufenden Monat - und das ist hier in 15 Jahren noch nicht passiert. Diesbezüglich steht auch nichts in den Arbeitsverträgen. Wahrscheinlich muss ich wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Ich werde dies nämlich nicht so hinnehmen. Vielen Dank jedenfalls für Ihre Antwort!
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