Hallo,
ich mus einen MA abrechnen, der den vollen Monat auf der Intensivstation liegt. Nachweislich konnte er (keine anderen Nutzer in der Familie) seinen Firmenwagen nicht privat nutzen. Kann ich die 1% Regelung bei cpl. Monaten im Krankenhaus aussetzten?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ja, wenn er tatsächlich vom ersten bis zum letzten Tag des Monats im Krankenhaus und kein anderer Nutzer möglich war (Nachweise zur Lohnakte!), dann können Sie die Nutzung für den Monat rausnehmen.
Eigentlich müsste das Fahrzeug dann auch beim Arbeitgeber stehen. Steht das Fahrzeug beim MA zu Hause steht es ja diesem zur Verfügung - egal ob er im Krankenhaus ist oder nicht!
ok, vielen Dank, so habe ich es auch vermutet. 🙂
ok, vielen Dank. Gibt es dazu einen Erlass? oder Ähnliches🤔?
@lohni schrieb:ok, vielen Dank. Gibt es dazu einen Erlass? oder Ähnliches🤔?
Folgendes kann ich Ihnen an die Hand geben:
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/1-regelung-bei-fahruntuechtigkeit_170_402750.html
Allein die private Nutzungsmöglichkeit stellt einen geldwerten Vorteil dar, der dem Arbeitnehmer bereits mit der Überlassung des Fahrzeugs zufließt.
Da der Dienstwagen nicht zwangsweise durch den MA, sondern auch dessen Ehepartner gefahren werden kann, ist natürlich der Anscheinsbeweis auch im krankheitsfall gegeben. Ist der Wagen dann aber während eines kompletten Monates nachweislich beim AG auf dem Hof und dem Zugriff des MA entzogen, so kann natürlich auf die Versteuerung verzichtet werden.
(Hoffe der Link geht bei Ihnen)