Hallo, bei einer Mitarbeiterin begann am 09.11.2020 die Mutterschutzfrist. Sie hatte bis dahin, 08.11.2020, volles Beschäftigungsverbot. Bei der Abrechnung wurde jedoch ihr Gehalt nicht anteilig gekürzt. Woran kann das liegen?
Hallo,
die Fehlzeiten wurden in den Kalender übergeben?
Das Gehalt ist unter Kürzung richtig geschlüsselt?