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Schätzbeitrag trotz Frühabrechner?

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letzte Antwort am 26.11.2020 07:50:00 von Uwe_Lutz
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e_pfeiffer
Einsteiger
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Nachricht 1 von 12
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Guten Morgen Community,

da mir wie sicher auch vielen anderen die Problematik in der FiBu über die Schätzbeiträge bekannt sind, versuche ich ein paarmal im Jahr "früh" abzurechnen, damit die Konten nicht zu konfus werden. Zumindest hat das "früher" einmal gut funktioniert.

 

Dachte ich nun, im August könnte ich das wieder machen, die Personalabteilung war früh dran, es hat alles gepasst. Gestern (19.08.) abgerechnet und heute morgen Auswertungen angesehen.

 

Was soll ich sagen: Obwohl die DÜ erst am 21.08. an die KK stattfindet, hat DATEV KEINE Beitragsnachweise für August erstellt, sondern bereits Schätzbeiträge für den September. 

 

Die Einstellungen sind wie in allen Dokumenten der DATEV empfohlen sind (also alle 3 Haken im Bereich Schätzverfahren). Kalendertechnisch bin/war ich im Frühabrechner-Bereich. 

 

Kann mir das jemand erklären?

 

Vielen Dank im voraus!

 

Schöne Grüße

Erika Pfeiffer

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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976 Mal angesehen

Moin,

 

früher war es zulässig, in Monaten mit früher Abrechnung die Beitragsnachweise bei Teilnahme am Schätzverfahren durch die tatsächlichen Beträge zu ersetzen.

 

Hierfür wurde dann das mittlere Kästchen "Differenzen zwischen Schätzung und tatsächlicher Abrechnung im Folgemonat verrechnen" nicht gesetzt.

 

Dies ist (ich glaube, seit irgendwann letztes Jahr) nicht mehr zulässig. Im Hilfetext in LODAS steht auch entsprechend: 

 

Wenn für einen Abrechnungsmonat Schätz-Beitragsnachweise an die Krankenkasse gesendet wurden, dürfen mit der tatsächlichen Abrechnung dieses Monats keine Beitragsnachweise mit den tatsächlichen Abrechnungswerten erstellt werden. Entstehende Differenzen müssen gem. der „Gemeinsamen Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen durch Datenübertragung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV“ in den Beitragsnachweis des Folgemonats einfließen.
 
Eine Änderung dieses Haken darf daher nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.
 
Viele Grüße
Uwe Lutz
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e_pfeiffer
Einsteiger
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Nachricht 3 von 12
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Hallo Herr Lutz,

Grundsätzlich habe ich mit Ihrer Antwort kein Problem und akzeptiere das auch so, weil ich genau auf dem selben Wissenstand bin, aber:

genau das ist doch mein Problem, da es heißt "wenn geschätzte BN an die KK gesendet wurden"... 

 

Die BN für August wurden doch noch gar nicht gesendet, lt. Protokoll werden die erst am 21.08. gesendet.

Ich erinnere, wir haben heute den 20.08. 🤔

 

Ich bin verwirrt.

Kann hier die DATEV evtl. helfen?

 

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Okay, darüber habe ich mir so bisher keine Gedanken gemacht, da wir keine Probleme mit der Abstimmung der Schätzungen in der Buchführung haben und daher die Schätzung jeden Monat (egal, wann abgerechnet) durchführen.

 

Keine Ahnung, ob/wer dies bemängelt, wenn Sie den Haken für den jeweiligen Monat vor der Übermittlung rausnehmen und für den Folgemonat wieder setzen...

 

Aber beachten Sie:

 

Eine Änderung an diesem Kennzeichen kann im Rahmen einer Wiederholungsabrechnung nicht berücksichtigt werden und wird deshalb nur bei der Erstabrechnung eines Monats berücksichtigt.
 
Wenn also der August 2020 schon abgerechnet ist, kriegen Sie dies frühestens nächsten Monat hin.
 
Viele Grüße
Uwe Lutz
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liess
Einsteiger
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Nachricht 5 von 12
914 Mal angesehen

Ich habe vor ein paar Tagen einen bisherigen Selbstabrechner von Lodas nach Lohn und Gehalt übernommen - mit sehr diffusen Beitrags- und Schätznachweisen (bisher hatte ich nie etwas mit dem Schätzverfahren zu tun). Ich stresse mich auch gerade damit rum...

 

Vielleicht hilft Ihnen die Antwort der Datev auf meine Anfrage etwas?

 

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Beiträge.


Wie Herr Lutz bereits richtig beschrieben hat, wird der Beitragsnachweis im Schätzverfahren immer geschätzt, dabei ist es egal, ob vor oder nach der Fälligkeit abgerechnet wird. Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes hat die ITSG eine Vereinfachung bei der Übermittlung der Beitragsnachweise gefordert. Dies bedeutet konkret, wer sich für die Teilnahme am Schätzverfahren entscheidet, muss auch im Falle einer Abrechnung vor Fälligkeitstermin die Differenz zum geschätzten Beitrag im Folgemonat verrechnen. Diese Änderung gilt seit 11/2018.


In Ausnahmefällen kann der geschätzte Beitragsnachweis mit den tatsächlichen Abrechnungswerten ersetzt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Deaktivierung des Kontrollkästchens "Differenzen zwischen Schätzung und tatsächlicher Abrechnung im Folgemonat verrechnen" unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten bereits mit der Erstabrechnung an das Rechenzentrum übermittelt wird. Mit einer Wiederabrechnung ist die Deaktivierung grundsätzlich nicht möglich. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 7 von 12
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Hallo,

 

welche "Problematik in der Fibu" haben Sie denn? Es kann eigentlich immer nur einen genau abstimmbaren Saldo geben:

 

- die tatsächlichen Beiträge lt. Abrechnung kommen auf 1742 Verbindlichkeiten SV

- die Schätzbeiträge kommen auf 1759 Voraussichtliche Beitragsschuld

- die Zahlungen werden gegen 1759 gebucht, nicht gegen 1742

- 1759 muss dementsprechend nach Zahlung aller Beiträge jeweils den Saldo Null haben

- auf 1742 bleibt die Differenz zwischen geschätzten und tatsächlichen Beiträgen, auf den Cent genau abstimmbar über die Lohnauswertung Erläuterung Beitragsnachweis jeweils vom Folgemonat (Spalte Restbetrag Vormonat)

LG
VM
e_pfeiffer
Einsteiger
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Nachricht 8 von 12
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Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Leider ist auf meine ursprüngliche Frage keine Antwort dabei.

Ich stelle sie vielleicht einfach nochmal in einfacher Form:

 

Warum erstellt DATEV Schätzbeitragsnachweise für den Folgemonat, wenn doch die Abrechnung 2 Tage vor dem Übermittlungstermin des aktuellen Monats stattfindet, da in der Dokumentation zu den Schätzbeiträgen steht: "...Wenn für einen Abrechnungsmonat Schätz-Beitragsnachweise an die Krankenkasse gesendet wurden, dürfen mit der tatsächlichen Abrechnung dieses Monats keine Beitragsnachweise mit den tatsächlichen Abrechnungswerten erstellt werden. ... ". 

 

Im Umkehrschluss müsste dann doch ein Beitragsnachweis erstellt werden, da die Schätzbeiträge bei einer frühen Abrechnung NOCH NICHT gesendet wurden.

 

Ich möchte einfach nur die Logik verstehen. 

 

Oder muss einfach die Abrechnung noch früher passieren alternativ der DATEV-Kalender mit der Frühabrechner-Infos angepasst werden?

 

Vielen Dank an alle, die die Logik auch nicht verstehen.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,


ist das Kontrollkästchen "Differenzen zwischen Schätzung und tatsächlicher Abrechnung im Folgemonat verrechnen" gesetzt, wird der Beitragsnachweis immer als Schätzbeitragsnachweis erstellt und die Differenzen aus Schätzung und tatsächlicher Abrechnung werden ausschließlich im Folgemonat verrechnet. In diesem Fall ist es egal, ob der Fälligkeitstermin bereits erreicht wurde, da grundsätzlich ein Schätzbeitragsnachweis erstellt wird.


Deaktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wird der geschätzte Beitragsnachweis mit den tatsächlichen Abrechnungswerten ersetzt und es erfolgt keine Differenzbeitragsverrechnung im Folgemonat. Zu beachten gilt: Die Deaktivierung ist jedoch nicht mit einer Wiederabrechnung möglich.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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SaskiaBartsch
Beginner
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"Deaktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wird der geschätzte Beitragsnachweis mit den tatsächlichen Abrechnungswerten ersetzt und es erfolgt keine Differenzbeitragsverrechnung im Folgemonat. Zu beachten gilt: Die Deaktivierung ist jedoch nicht mit einer Wiederabrechnung möglich."

 

Gibt es da gar keine Möglichkeit? Es muss doch möglich sein das zu korrigieren, wenn einem dieser Fehler unterlaufen ist, den Haken nicht zu entfernen?

Einer unserer Mandanten wollte von Schätzung zu Frühabrechnung wechseln, leider wurde dieser Haken nicht rausgenommen und nun wurden wieder Beiträge geschätzt. Er kann sich das aufgrund der aktuellen Situation jedoch nicht leisten. 😓

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


nein, hier gibt es keine andere Möglichkeit. Eine Änderung an diesem Kennzeichen wird nur berücksichtigt, wenn die Deaktivierung vor der Lohnabrechnung über Stammdaten senden an das Rechenzentrum übermittelt wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@SaskiaBartsch  schrieb:

Er kann sich das aufgrund der aktuellen Situation jedoch nicht leisten. 😓

 

 


Ob Schätzverfahren oder nicht ändert aber doch nichts an der Beitragsfälligkeit. Und wenn die Schätzung zu hoch ausgefallen ist, können Sie diese doch manuell anpassen und dann für den nächsten Monat die Schätzung deaktivieren.

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letzte Antwort am 26.11.2020 07:50:00 von Uwe_Lutz
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