Hallo,
ich habe folgende Fragen:
1. Darf man den Gesamturlaubsanspruch senken, wenn der AN während der Kurzarbeitszeit von 5 vollen Tagen auf 3 Tage (2 Tage voll Kurzarbeit) pro Woche arbeitet?
2. Wenn derjenige AN dann während der Kurzarbeit Urlaub nimmt (der vor der Kurzarbeit genehmigt wurde), werden dann bei 2 Wochen Urlaub die vollen zehn Tage berechnet oder nur 6, weil er ja 2 Tage pro Woche eh nicht in der Firma ist.
Leider gibt mir das Internet kontroverse Angaben, weswegen ich mich jetzt hier angemeldet habe.
Vielen Dank für die möglichen Antworten.
Hallo,
der Deutsche Gewerkschaftsbund positioniert sich dagegen, Haufe sagt "jein".
Grundsätzlich ist das eine Frage für einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Wenn denn gekürzt werden dürfte, müsste für die nicht gearbeiteten (sonst KUG-)Tage meiner Meinung nach mindestens das Entgelt in Höhe KUG gezahlt werden, und der Mindesturlaub dürfte bestimmt gar nicht gekürzt werden?
Mein Bauchgefühl sagt mir aber, da darf gar nichts gekürzt werden.