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Sonderzahlung bei Minijobbern

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letzte Antwort am 15.09.2020 11:13:54 von Lohnbüro80
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Hallo!

 

Eine geringfügige Beschäftigte hat bisher jeden Monat 435 Euro bekommen und soll im September eine einmalige Sonderzahlung von 300 Euro erhalten.

Ich war immer auf dem Standpunkt, dass nur die Differenz zu 450 Euro gezahlt werden darf.

Oder ist das ok, wenn der Jahreswert von 5.400 Euro nicht überschritten wird.

 

Kann mir jemand helfen?

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

es gilt die Jahresgrenze - diese ist aber mit den 300 € dann trotzdem überschritten (450-435 = 15€; 15 x 12 = 180 € noch frei, nicht 300).

 

Ist die Sonderzahlung irgendwie vereinbart? Ansonsten käme ggf. der Coronabonus in Betracht.

LG
VM
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 4
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Wenn es sich sozialversicherungsrechtlich um einen Einmalbezug handelt, dann dürfen Sie von der Jahresgrenze ausgehen. Bei laufenden Bezügen müssen Sie da vorsichtiger sein, da hier einige Besonderheiten gelten, damit hier die monatliche Grenze von EUR 450,00 gerissen werden darf.

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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
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Ich glaube, er will dann ab Oktober geringeren Verdienst auszahlen, da sie sowieso weniger arbeiten möchte, so dass es dann hinkommt.

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letzte Antwort am 15.09.2020 11:13:54 von Lohnbüro80
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