@NaJu2008 schrieb: Potenzielle Vorerkrankungszeiten kann man nur prüfen wenn man aktiv in den Mitarbeiter rein geht. Und spätestens wenn der AN den Arzt wechselt und dieser eine Erstbescheinigung ausstellt obwohl bereits nahtlos eine vorangehende Erkrankung vorliegt hast du verloren. Da du ja auch nicht weißt, ob es tatsächlich die selbe Erkrankung ist oder etwas völlig Neues. Da kannst du nur die Anfrage zu anrechenbaren Vorerkrankungen durchführen oder wartest auf den Brief von der KK mit der Anforderung der Entgeltmeldung. Das meinte ich damit, dass es nun mal der Job des Lohnabrechners ist, sich um derlei Dinge zu kümmern. Selbst KKn behandeln Erstbescheinigungen unterschiedlich, mal werden sie als diese (nämlich als Erstbescheinigung) behandelt, mal halt nicht. Und genau: Ich hatte letztens eine lange Diskussion mit der Debeka BKK, weil bei einem AN der seltene Fall aufgetreten ist, dass dieser bis zu einem bestimmten Datum krankgeschrieben war (zusammenhängender Zeitraum mit Krankengeld), eine sich anschließende Erstbescheinigung eingespielt wurde und diese tatsächlich wegen eines anderen Grundes. "Das hätte man doch erkennen können, weil es eine Erstbescheinigung ist." war die Aussage. Denen ist nicht immer klar, dass eine anderer Vertragsarzt keine Folgebescheinigung ausstellen darf und da keine Diagnosedaten aus Datenschutzgründen übertragen werden, auch nicht erkennbar ist, ob es sich evtl. trotzdem um eine Verlängerung und nicht um einen neuen Fehlzeitenzeitraum handelt. Das zu unterscheiden kann eine Software (noch) nicht leisten, da hilft, wie Sie bereits schrieben, nur ein Abruf der Vorerkrankungszeiten. Der Hinweis mit der Bestätigung des neueren Ende-Datums war nur als zusätzliche Hilfe gedacht, quasi als ein Baustein für die Prüfung. Aber selbst beim Übernahmeprotokoll der eAU bekommt man den Hinweis bei einer Folgebescheinigung, dass diese an die vorhanden Fehlzeit von XXX bis XXX angehängt wird. Da kann man ja auch mal kurz auf den Zeitraum schauen und grob durchrechnen ob man in die Nähe der 6-Wochen-Frist kommt. Ich hab auch Mandanten mit 80 und mehr AN. Eine Probeabrechnung für alle AN ist bei mir Standard, auch für bereits ausgeschiedene. Man kann schließlich nie wissen, ob am Ende irgendwelche Stammdatenänderungen auf Mandantenebene oder Programmänderungen plötzlich eine NB auslösen. Ich schaue mir zwar nicht alle AN an, aber zumindest das Fehler-/Hinweisprotokoll wird durchgesehen. Absolute Zustimmung.
... Mehr anzeigen