Guten Morgen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer als PGS 900 abgerechnet wird, gab es ja sicherlich bereits ein Statusfeststellungsverfahren. Wenn dem so ist, dann ist es egal, was im Anstellungsvertrag steht - der AG-Zuschuss zur PKV ist und bleibt steuerpflichtig, da es sonst den Charakter einer verdeckten Gewinnausschüttung hätte. Eigentlich ist dieser SV-Zuschuss zu behandeln wie eine reine Gehaltserhöhung. Als 900er ist er ohnehin sv-frei, somit könnte die Lohnart auch mit LLJ ausgewiesen werden, es kommt ja zu keinem Abzug. Lediglich die Lohnsteuer wird fällig.
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