Moin Moin, ob Duo vom neuen StB übernommen wird, liegt in dessen Entscheidung. Datev stellt dem neuen StB beim Übertrag diese Daten bereit In sofern sollten Sie eigentlich aus dem Schneider sein. In der Mitteilung von Datev zum Übertrag muss dann auch DUO mit drin stehen. Ob der neue StB dann die Daten übernimmt? Sollte er besser, aber das ist seine Entscheidung und sein Risiko. Bei Ihnen werden die DUO-Daten jedenfalls gelöscht, bzw. sie haben auf Grund der neuen Ordnungsbegriffe keinen Zugang mehr. Wenn die DUO-Daten auf der Mandantenberaternummer liegen, ist eigentlich der Mandant verantwortlich. D.h., wenn der neue StB ablehnt die Mandantenberaternummer zu übernehmen, muss der Mandant tätig werden. Ich würde da den Ex-Mandanten unterstützen, um nachzuweisen, wir haben alles notwendige unternommen. Wahrscheinlich list DUO aud der Mandantenberaternummer auch im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft. Dann besteht der Vertrag zwischen Datev und dem (Ex-)Mandanten. S.h., der Mandant muss sich darum kümmern, denn er zahlt die Datev auch dafür. Zusammengefaßt, der neue StB ist verantwortlich. Wenn der das ablehnt, ist das sein Problem Und das des (Ex-)Mandanten. Aber definitiv nicht Ihres, Denn die Mitteilung der Datev zum Mandantenübertrag beinhaltet auch die Übertragung der DUO-daten. QJ
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