Hallo @T_Ahmad, auch beim Einlesen von Buchungssätzen gilt der Grundsatz, dass das Leistungsdatum nicht nach dem Rechnungsdatum liegen darf. Wird z. B. eine Buchung mit Leistungsdatum 02.03.2024 und Rechnungsdatum 28.02. importiert oder aus Unternehmen online mit Beleg übernommen, so wird, um die Regel "Leistungsdatum < Rechnungsdatum" einzuhalten, das Rechnungsdatum auf das Folgejahr hochgesetzt. Als Konsequenz muss sichergestellt sein, dass der Grundsatz "Leistungsdatum < Rechnungsdatum" bereits bei der Erfassung im Vorsystem eingehalten wird. Innerhalb des selben Monats, also Rechnung 26.02. und (wie in Ihrem Fall) die Lieferung/Leistung am 28.02.2024 können verbucht werden. (Leistungsdatum und Rechnungsdatum liegen im selben Monat/Periode.) Sonderkonstellationen, in denen „Rechnungsdatum < Leistungsdatum“ zutrifft, werden derzeit in den Rechnungswesen-Programmen nicht unterstützt. Ein entsprechender Wunsch liegt der Entwicklung vor und wird regelmäßig neu bewertet. Weitere Informationen zur Funktion Leistungsdatum finden Sie im Dokument Leistungsdatum nutzen (Überblick).
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