Hallo @JVogel , grundsätzlich sollte das, was im Dokument Automatischer Ausgleich von offenen Posten bei PayPal-Zahlungen steht, auch für Käufe gelten. Es muss aber geprüft werden, ob bei einem Kauf die Rechnung mit dem entsprechenden übereinstimmenden Merkmal (Transaktionsnummer im Feld Auftragsnummer/Belegfeld 1, Abgleich GP) hinterlegt ist, sodass sich die Zahlung und der offene Posten finden. Wenn bspw. in der Rechnung nur eine Rechnungsnummer eingebucht ist, von PayPal aber nur die Transaktionsnummer kommt, kann der offene Posten nicht gefunden werden. Viele Grüße Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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