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Gesellschafter-Zuordnung / Rücklagen

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letzte Antwort am 23.04.2024 12:10:14 von MBentz
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MBentz
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Liebe Community,

 

ich buche gerade den Jahresabschluss zum 31.12.2023 einer GmbH & Co. KG und möchte sowohl in die "Satzungsmäßige Rücklage" (851 - SKR03) als auch in die "Andere Gewinnrücklagen" (855 - SKR03) Beträge verbuchen. Laut Kapitalkontenentwicklung und auch in der Übersicht "Jahresabschluss entwickeln" zeigt er mir die Buchungen jedoch lediglich unter dem Punkt "Ohne Gesellschafter-Zuordnung". Diese muss aber zwingend für die Übermittlung der E-Bilanz und die korrekte Darstellung in der Kapitalkontenentwicklung erfolgen.

 

Die Hilfe-Dokumente zur Zuordnung eines Gesellschafters habe ich bereits alle durchgelesen und probiert. Bei der Buchung erscheint der Hinweis, dass "keine Gesellschafter-Zuordnung notwendig sei". Ich habe also gar nicht die Möglichkeit eine solche Zuordnung zu treffen.

 

Dadurch erscheint natürlich weiterhin die Fehlermeldung und ich drehe mich im Kreis.

 

Kann mir hier jemand Tipps geben bzw. helfen das Problem zu beheben?

 

Vielen Dank bereits im Voraus.

 

Viele Grüße

 

MBentz

sokru
Fortgeschrittener
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Rein rechtlich scheint mir hier ein Irrtum vorzuliegen. 

 

Die Begriffe "satzungsmäßige Rücklage" und "andere Gewinnrücklagen" kenne ich nur im Zusammenhang mit GmbHs. Diese Buchungen müssten meiner Meinung somit nur im Jahresabschluss der Komplementär-GmbH berücksichtigt werden.

 

Die GmbH & Co. KG wird steuerrechtlich, wie eine Personengesellschaft behandelt. Bei Personengesellschaften wird meines Wissens nach der gesamte Gewinn auf die Gesellschafter verteilt, unabhängig davon ob die Gesellschafter den Gewinn entnehmen oder als "Fremdkapital" in der Gesellschaft belassen. 

 

Aus den vorgenannten Gründen, kann ich Ihr geschildertes Problem bezüglich der E-Bilanz nicht nachvollziehen.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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MBentz
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Vielen Dank für die rasche Antwort. 

 

Rechtlich ist das durchaus möglich wenn die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag dies vorsehen. Daher kann die Thematik, als Personengesellschaft Beträge in Gewinn- oder andere Rücklagen etwas einzustellen durchaus vorkommen.

 

Vielleicht hatte jemand anderes auch das Problem und kann mir helfen?

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gnoll
Aufsteiger
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Könnte Ihnen hier ggf. die Verwendung des Kontos 0989 weiterhelfen, auch wenn sich dieses nach der Beschriftung eher mit der gesamthänderisch gebundenen Rücklage befasst?

 

Beste Grüße

 

G.

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MBentz
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Grundsätzlich ja, da hier eine Aufteilung der Gesellschafter möglich ist. Jedoch ist das inhaltlich auch nicht ganz zielführend. 

 

Was ich nicht verstehe ist, dass das Konto sogar betitelt wird dass es eine Aufteilung ermöglicht - "Satzungsmäßige Rücklage (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Teilhafter". 

 

Ich kann mir nicht vorstellen dass es hierfür keine Lösung gibt...

DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @MBentz,

 

die Konten 851 und 855 (SKR03) konnten bis zum WJ 2022 noch für Personengesellschaften verwendet werden, wurden aber gesellschafterunabhängig behandelt.

 

Ab 2022 gibt es für die Rücklagen von Personengesellschaften neue Kontenzwecke. Diese sind standardmäßig keinem Konto zugeordnet; Sie müssen sich deshalb für die benötigten Sachverhalte Konten anlegen und die entsprechenden Kontenzwecke zuordnen.

 

Informationen dazu finden Sie im Dokument  Rücklagen Personengesellschaften - Kontenzwecke (Elektronisches Wissen Buchungs-ABC).

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
stb_chrystina
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Hallo Frau Naumann,

wir haben bei einem Mandanten dasselbe Problem.

Wir haben nun ein neues Konto angelegt und den Kontenzweck in "Satzungsmäßige Rücklagen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Teilhafter" geändert.

Nun haben wir noch das Problem, dass wir hier die Gesellschafter nicht zuordnen können beim Buchen. Hier erscheint immer der Hinweis, dass für dieses Konto keine Zuordnung benötigt wird.

In der Übersicht "Jahresabschluss entwickeln" steht die Rücklage nun unter der Position "Ohne Gesellschafter-Zuordnung". 

Wo muss von uns noch eine Einstellung vorgenommen werden, damit die Gesellschafterzuordnung funktioniert?

 

LG Stb_Chrystina

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DATEV-Mitarbeiter
Martina_Harwarth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @stb_chrystina ,

 

welche Einstellung hier noch erforderlich ist oder ggf. geändert werden muss, damit die Gesellschafterzuordnung funktioniert, müssten wir uns anschauen. Wenden Sie sich bitte per  Servicekontakt anlegen an den Programmservice Rechnungswesen.

 

Viele Grüße

Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

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MBentz
Beginner
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Das Ärgerliche an der ganzen Sache ist, dass es eine reine anwenderspezifische Einstellung ist, die von Seiten der Datev eigentlich bereit gestellt werden müsste. 

 

Mein Problem ist immer noch nicht gelöst, das Dokument welches mir zur Lösung im Datev Hilfe-Center vorgeschlagen wurde weiter oben habe ich bereits von meinem Post hier gesehen. Hier habe ich auch in meinem Post darauf hingewiesen, dass das nicht zielführend und das Dokument bereits bekannt war.

 

Als einzige Rückmeldung solle man den Punkt 2.4 beachten der nichts anderes sagt wie "wir können nicht helfen außer Sie beauftragen uns kostenpflichtig" zu 180,00 € (netto) / Stunde.

 

 

 

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letzte Antwort am 23.04.2024 12:10:14 von MBentz
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