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Gesellschafter-Zuordnung / Rücklagen

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letzte Antwort am 12.02.2025 17:12:01 von Lukas_Rudolph
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MBentz
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Liebe Community,

 

ich buche gerade den Jahresabschluss zum 31.12.2023 einer GmbH & Co. KG und möchte sowohl in die "Satzungsmäßige Rücklage" (851 - SKR03) als auch in die "Andere Gewinnrücklagen" (855 - SKR03) Beträge verbuchen. Laut Kapitalkontenentwicklung und auch in der Übersicht "Jahresabschluss entwickeln" zeigt er mir die Buchungen jedoch lediglich unter dem Punkt "Ohne Gesellschafter-Zuordnung". Diese muss aber zwingend für die Übermittlung der E-Bilanz und die korrekte Darstellung in der Kapitalkontenentwicklung erfolgen.

 

Die Hilfe-Dokumente zur Zuordnung eines Gesellschafters habe ich bereits alle durchgelesen und probiert. Bei der Buchung erscheint der Hinweis, dass "keine Gesellschafter-Zuordnung notwendig sei". Ich habe also gar nicht die Möglichkeit eine solche Zuordnung zu treffen.

 

Dadurch erscheint natürlich weiterhin die Fehlermeldung und ich drehe mich im Kreis.

 

Kann mir hier jemand Tipps geben bzw. helfen das Problem zu beheben?

 

Vielen Dank bereits im Voraus.

 

Viele Grüße

 

MBentz

sokru
Fortgeschrittener
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Rein rechtlich scheint mir hier ein Irrtum vorzuliegen. 

 

Die Begriffe "satzungsmäßige Rücklage" und "andere Gewinnrücklagen" kenne ich nur im Zusammenhang mit GmbHs. Diese Buchungen müssten meiner Meinung somit nur im Jahresabschluss der Komplementär-GmbH berücksichtigt werden.

 

Die GmbH & Co. KG wird steuerrechtlich, wie eine Personengesellschaft behandelt. Bei Personengesellschaften wird meines Wissens nach der gesamte Gewinn auf die Gesellschafter verteilt, unabhängig davon ob die Gesellschafter den Gewinn entnehmen oder als "Fremdkapital" in der Gesellschaft belassen. 

 

Aus den vorgenannten Gründen, kann ich Ihr geschildertes Problem bezüglich der E-Bilanz nicht nachvollziehen.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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MBentz
Beginner
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Vielen Dank für die rasche Antwort. 

 

Rechtlich ist das durchaus möglich wenn die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag dies vorsehen. Daher kann die Thematik, als Personengesellschaft Beträge in Gewinn- oder andere Rücklagen etwas einzustellen durchaus vorkommen.

 

Vielleicht hatte jemand anderes auch das Problem und kann mir helfen?

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gnoll
Fortgeschrittener
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Könnte Ihnen hier ggf. die Verwendung des Kontos 0989 weiterhelfen, auch wenn sich dieses nach der Beschriftung eher mit der gesamthänderisch gebundenen Rücklage befasst?

 

Beste Grüße

 

G.

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MBentz
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Grundsätzlich ja, da hier eine Aufteilung der Gesellschafter möglich ist. Jedoch ist das inhaltlich auch nicht ganz zielführend. 

 

Was ich nicht verstehe ist, dass das Konto sogar betitelt wird dass es eine Aufteilung ermöglicht - "Satzungsmäßige Rücklage (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Teilhafter". 

 

Ich kann mir nicht vorstellen dass es hierfür keine Lösung gibt...

DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @MBentz,

 

die Konten 851 und 855 (SKR03) konnten bis zum WJ 2022 noch für Personengesellschaften verwendet werden, wurden aber gesellschafterunabhängig behandelt.

 

Ab 2022 gibt es für die Rücklagen von Personengesellschaften neue Kontenzwecke. Diese sind standardmäßig keinem Konto zugeordnet; Sie müssen sich deshalb für die benötigten Sachverhalte Konten anlegen und die entsprechenden Kontenzwecke zuordnen.

 

Informationen dazu finden Sie im Dokument  Rücklagen Personengesellschaften - Kontenzwecke (Elektronisches Wissen Buchungs-ABC).

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
stb_chrystina
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Hallo Frau Naumann,

wir haben bei einem Mandanten dasselbe Problem.

Wir haben nun ein neues Konto angelegt und den Kontenzweck in "Satzungsmäßige Rücklagen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Teilhafter" geändert.

Nun haben wir noch das Problem, dass wir hier die Gesellschafter nicht zuordnen können beim Buchen. Hier erscheint immer der Hinweis, dass für dieses Konto keine Zuordnung benötigt wird.

In der Übersicht "Jahresabschluss entwickeln" steht die Rücklage nun unter der Position "Ohne Gesellschafter-Zuordnung". 

Wo muss von uns noch eine Einstellung vorgenommen werden, damit die Gesellschafterzuordnung funktioniert?

 

LG Stb_Chrystina

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DATEV-Mitarbeiter
Martina_Harwarth
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @stb_chrystina ,

 

welche Einstellung hier noch erforderlich ist oder ggf. geändert werden muss, damit die Gesellschafterzuordnung funktioniert, müssten wir uns anschauen. Wenden Sie sich bitte per  Servicekontakt anlegen an den Programmservice Rechnungswesen.

 

Viele Grüße

Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

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MBentz
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Das Ärgerliche an der ganzen Sache ist, dass es eine reine anwenderspezifische Einstellung ist, die von Seiten der Datev eigentlich bereit gestellt werden müsste. 

 

Mein Problem ist immer noch nicht gelöst, das Dokument welches mir zur Lösung im Datev Hilfe-Center vorgeschlagen wurde weiter oben habe ich bereits von meinem Post hier gesehen. Hier habe ich auch in meinem Post darauf hingewiesen, dass das nicht zielführend und das Dokument bereits bekannt war.

 

Als einzige Rückmeldung solle man den Punkt 2.4 beachten der nichts anderes sagt wie "wir können nicht helfen außer Sie beauftragen uns kostenpflichtig" zu 180,00 € (netto) / Stunde.

 

 

 

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MBentz
Beginner
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Hallo Frau Harwarth,

 

gibt es zu diesem Thema mittlerweile an anwenderfreundliche Lösung? Ich sitze, ein Jahr später, wieder an diesem Abschluss und habe exakt dasselbe Problem. 

 

Ich würde über eine positive Antwort Ihrerseits freuen.

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @MBentz,

 

ein Standard-Konto gibt es für die gesamthänderisch gebundene Rücklagen:

 

 

Für die weiteren Rücklagen gibt es keine Standard-Konten. Hier muss ein Konto individuell angelegt werden.

Wie Sie ein Konto anlegen und ändern können, ist in dem nachfolgenden Dokument beschrieben:   Konto anlegen oder ändern (Kontenbeschriftung, Kontenfunktion, Kontenzweck) (Dok.-Nr. 1037312)

 

Ergänzende Informationen für Ihren Sachverhalt:

 

Zur Kontenbeschriftung: 

Diese können Sie frei wählen.

 

Zum Kontenzweck:

Eine Übersicht über die möglichen Kontenzwecke finden Sie in dem folgenden Dokument: Rücklagen Personengesellschaften - Kontenzwecke (Dok.-Nr. 5362019)

 

Zu den Kontenfunktionen:

Welche Kontenfunktionen für den jeweiligen Kontenzweck benötigt werden (damit z. B. die Zuordnung zu einem Gesellschafter funktioniert, siehe Problem von @stb_chrystina), sehen Sie nachdem Sie einen Kontenzweck einem Konto zugeordnet haben. Dort stehen die benötigten Kontenfunktionen. Siehe nachfolgender Screenshot: 

Lukas_Rudolph_0-1739272448909.png

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

 

 

MBentz
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Hallo Lukas_Rudolph,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Nur leider hilft mir das auch nicht weiter. Die betreffenden Konten bei mir lauten: 

 

  • 851 Satzungsmäßige Rücklage
  • 855 Andere Gewinnrücklage

 

Eine Kontenzweckänderung ist nicht notwendig, da diese bereits richtig unter dem Eigenkapital und dort unter Rücklagen ausgewiesen werden.

 

Das Problem ist, dass diese Konten bereits ausgewiesen sind ("...mit Gesellschafterzuordnung...") dies aber nicht möglich ist. Meines Erachtens liegt hier eine Fehlfunktion vor.

 

Zudem hilft mir Ihre Ausführung "Zu den Kontenfunktionen" auch nicht weiter. Was soll denn jetzt bitte genau in dem Bereich, den Sie rechts markiert haben, von mir als Datev-Anwender ein-  oder umgestellt werden, damit die Rücklagen auch einem Gesellschafter zugeordnet werden.

 

Entschuldigen Sie, aber diese Anleitungen nach dem Motto "lesen Sie in dem Dokument nach" sind weder zielführend noch beheben sie das Problem.

 

Mit freundlichen Grüßen

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @MBentz,

 

ich kann verstehen, wenn Sie mit der vorherigen groben Lösungsbeschreibung nicht zurecht kommen. Eine Lösung ist allerdings von vielen verschiedenen Informationen abhängig, die mir an dieser Stelle in der Community einfach fehlen. Auch lässt sich die Lösung nicht einfach in wenigen Worten/Schritten formulieren.

 

Zum Beispiel:

 

  • In welchen Wirtschaftsjahr buchen Sie?
  • Welchen DATEV-Standardkontenrahmen nutzen Sie (vermutlich SKR03)?
  • Für welche Gesellschaftergruppe (Vollhafter oder Teilhafter) soll das jeweilige Konto bebucht werden?
  • Ist das jeweilige Konto bereits bebucht? Sind die Buchungen festgeschrieben?
  • Welchen Kontenzweck hat das jeweilige Konto aktuell? Welcher Kontenzweck soll verwendet werden?
  • Wurde in den Stammdaten das Kontrollkästchen Individuelle Funktionen gesetzt?
  • Wissen Sie, wie man Kontenfunktionen einrichtet?
  • ...

 

Die von Ihnen genannten und nachfolgende Konten sind ab dem Wirtschaftsjahr 2023 bei den Personengesellschaften (z. B. bei den Rechtsform KG, OHG, GmbH & Co. KG und GbR)  nicht mehr zulässig:

  • 851 Satzungsmäßige Rücklage (SKR03)
  • 855 Andere Gewinnrücklagen (SKR03)

 

Für alle Mitleser lässt lässt sich die Lösung in wenigen Sätzen wie folgt zusammenfassen:

Ab Wirtschaftsjahr 2022 muss der jeweilige Kontenzweck (Rücklagen Personengesellschaften - Kontenzwecke (Dok.-Nr. 5362019)) zugeordnet werden und die erwarteten Kontenfunktion des Kontenzwecks vor Nutzung des Kontos eingerichtet werden (Kapitel 3.2: Konto anlegen oder ändern (Kontenbeschriftung, Kontenfunktion, Kontenzweck) - DATEV Hilfe-Center).

 

Bitte wenden Sie sich an uns im Kundensupport. Dann können wir uns aufschalten, die Fragen klären und mit Ihnen gemeinsam lösen.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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letzte Antwort am 12.02.2025 17:12:01 von Lukas_Rudolph
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