Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz in einem Besteuerungszeitraum bzw. Voranmeldezeitraum i.S.d. § 13 Umsatzsteuergesetz. Die Umsatz-Definition umfasst auch: Dienstleistungen, die gemäß § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt sind und nicht steuerbar sind Übrige nicht steuerbare Umsätze (deren Leistungsort nicht im Inland liegt) i.S.v. Zeile 41 des Vordruckmusters für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste.html?cms_artId=1870640 Von daher gehört es auch mit rein. Ich habe das Problem dass Kanzlei Rewe die nicht steuerbaren Umsätze (Konto 4338) nicht mit rein nimmt. Trotz Version 8.28...
... Mehr anzeigen