Die Ausfallschlüssel spielen für die Arbeitsagentur keine Rolle. Die Frage ist doch nur, ob eine Krankheit, die im ersten Monat des Bewilligungszeitraums eintritt, in dem kein KUG beantragt wurde, und in den zweiten Monat hineinreicht, in dem KUG beantragt wurde/wird, im zweiten Monat als "Krank vor Kug" (=Krankengeld) oder "Krank während Kug" (=Kug) abzurechnen ist. Das sollte dir sehr wohl problemlos gesagt werden können. @metzger schrieb: Aus meiner Sicht ist dann VK nur zu verwenden, im ersten KUG Monat bis zum Starttag von KUG. Ab Starttag KUG ist es dann immer WK an KUG-Tagen. VK gilt bis zum Ende der Krankheit, egal ob das Ende vor dem ersten Kurzarbeitstag, danach oder 5 Wochen später ist. Das zeigt diese Grafik ganz gut: https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_krankheit.html
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