Hallo Frau Mack, neulich gab es das LuG Release 12.37 und wir haben bei uns in der Kanzlei folgendes Problem: Mit dem neuen Gesetz zur PUEG berücksichtigen wir die entsprechenden Eigenschaften bei allen unseren Mandanten. Bei unserer Mandantin der … und dessen Mitarbeiterin … wird der PV-Zuschlag berücksichtigt und der PV-Beitrag trotz eingepflegter 2 Kinder über 25 Jahren falsch berechnet. Nach unserem Verständnis müsste lediglich für ein Kind der PV-Beitrag abgerechnet werden, jedoch geschieht das nicht. Nur wenn wir bei eines der Kinder in dem Sonderfeld den Monat "07/2023" im Feld "Für Pflegeversicherung berücksichtigen ab:" einpflegen, wird der Zuschlag nicht und der Beitrag korrekt umgesetzt, jedoch kann das nicht sein, da dieses Feld für Sonderfälle, wie z.B. Adoption etc. ausgefüllt werden muss. Die Kinder der Mitarbeiterin sind jedoch leiblich. Des Weiteren müsste die Prüfung von der Kinderverwaltung durchgeführt werden und bei einer Vielzahl von Fällen kann nicht bis in letzte Detail und jeden Einzelfall geprüft werden. So ähnliche Fälle gibt es durch die breite Bank bei unseren Mandanten, indem die Berechnung nicht richtig und korrekt durchgeführt wird. Sind solche Fälle Ihnen bzw. der Community bereits bekannt und was könnte hier die Lösung sein? Viele Grüße
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