Hallo Community,
bei unserem Mandanten ziehen wir für eine Mahlzeit in der Kantine immer den amtlichen Sachbezugswert (2023: 3,80 EUR und 2024 (voraussichtlich) 4,13 EUR) im Nettobereich der Abrechnungen ab. Ist es auch möglich einen Abzug über dem geltenden Sachbezugswert durchzuführen?
Viele Grüße
Doppelpost, daher geschlossen, in Essengeldabzug - DATEV-Community - 383737 geht es weiter.