abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
DATEV wünscht allen
Fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Essengeldabzug

6
letzte Antwort am 15.11.2023 10:10:59 von Payrollmaster
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Payrollmaster
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
375 Mal angesehen

Hallo Community,

 

bei unserem Mandanten ziehen wir für eine Mahlzeit in der Kantine immer den amtlichen Sachbezugswert (2023: 3,80 EUR und 2024 (voraussichtlich) 4,13 EUR) im Nettobereich der Abrechnungen ab. Ist es auch möglich einen Abzug über dem geltenden Sachbezugswert durchzuführen?

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 7
303 Mal angesehen

Hallo,

 

programmtechnisch ist dies möglich. Klären Sie jedoch die rechtliche Seite bitte mit der Finanzverwaltung ab.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Payrollmaster
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 7
278 Mal angesehen

Hallo,

 

danke für diesen Hinweis. Technisch würden wir es auch unproblematisch hinkriegen, da es ja lediglich ein Abzug im Nettobereich ist. Die Frage zielte hier eher auf die rechtliche Seite ab, ob jemand hier in der Community hierzu Erfahrungen gemacht hat. 🙂

0 Kudos
pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 7
267 Mal angesehen

Ja, man kann auch mehr abziehen. (Aber nur, wenn es das Essen auch wirklich wert ist. 😉 )

 

Ob der MA genau den Sachbezugswert oder mehr für das Essen zahlt, macht keinen Unterschied. Es ist in beiden Fällen kein geldwerter Vorteil anzusetzen.

 

 

0 Kudos
Payrollmaster
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 7
243 Mal angesehen

Danke für die Antwort. Gibt es hierzu auch eine Literaturquelle, Verlautbarung, BMF-Schreiben-Stelle etc., da ich hierzu nichts gefunden habe?

 

Was genau meinen Sie, wenn es auch wert ist? Vielleicht ist es simple, aber ich komme nicht darauf. Muss mir noch einen Kaffee holen. 😉

0 Kudos
pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 7
222 Mal angesehen

Das mit dem Wert des Essens war scherzhaft gemeint.

 

Ich weiß nicht, ob es zum Abzug höher als der Sachbezugswert etwas offizielles geben kann. Ich denke nicht, weil es nicht notwendig ist. Die Anwendung des geldwerten Vorteils ist bei der Gestellung von Mahlzeiten geregelt.

 

Hier ein Beispiel bei Haufe:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-essenszuschuss-1-kantinenmahlzeiten-zuzahlung-ueberschreitet-den-sachbezugswert_idesk_PI42323_HI14424931.html

0 Kudos
Payrollmaster
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 7
215 Mal angesehen

Danke für den Link. Dann könnte pauschal gesagt werden, dass wenn der Sachbezugswert nicht unterschritten wird, kein geldwerter Vorteil entsteht und ein höherer Abzug als der Sachbezugswert immer zugelassen ist.

6
letzte Antwort am 15.11.2023 10:10:59 von Payrollmaster
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage