Guten Morgen,
wir haben im Juli die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500€ gezahlt. Nun bekomme ich vom Anwalt einen Hinweis, dass wir diese beim MA hätten pfänden müssen.
Ist es nicht automatisch in der Lohnart hinterlegt ob etwas pfändbar ist oder nicht? Muss ich als Anwender dies prüfen?
Viele Grüße Drea
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Im Gegensatz zur Energiepreispauschale 799 gibt es für die Inflationsausgleichsprämie ja keine eigene Stammlohnart, sondern sie ist nur ein umbenannter Festbezug (2xx). Da ist es dann an der Anwenderin zu prüfen, ob der entsprechende Bezug bspw. pfändbar ist, ja.
Viele haben die Stammlohnart 201 für die IAP benutzt. Diese Lohnart ist grundsätzlich nicht pfändbar. Hier muss manuell auf pfändbar gestellt werden, da es keine Ausnahme im Gegensatz zur Coronaprämie gibt.
Einfach rückwirkend auf pfändbar stellen. Ggf. muss per Nachberechnung mit 1/96 manuell angestoßen werden.
Hallo,
inzwischen, zumindest bei LuG, gibt es eine Standartlohnart für die IAP, die auch automatisch die Höhe der bereits ausgezahlten Werte kontrolliert und Alarm schlägt, wenn der steuerfreie Höchstbetrag überschritten wurde. So eine Lohnart sollte es auch nach meinem Verständnis auch mittlerweile in LODAS geben und die Prüfung sollte, wie zumindest in LuG, auch für die Pfändung automatisch vollzogen werden.
@Payrollmaster schrieb:So eine Lohnart sollte es auch nach meinem Verständnis auch mittlerweile in LODAS geben
Habe ich vorhin extra nochmal nachgeschaut, gibt es nicht.
Stimmt! Habe ich jetzt auch mal im DATEV-Dokument nachgeschaut. Schon sehr unbefriedigend. 😞 Dann die Pfändung über die Lohnart in den Stammdaten einstellen, sodass eine NB erfolgen sollte.