Moin Frau Döbereiner Ich denke, Beleg-Dubletten werden sicherlich vom Mandanten hochgeladen. Es ist gut, dass Sie nach Störungen gefragt haben, denn damit ist diese Möglichkeit (auch wenn ich sie ohnehin nicht als wesentlich erachtet habe) ausgeräumt! Schön auch, dass Sie den Link herausgesucht haben! Ich habe mich da gleich angeschlossen. Ich würde mir aber eine umfassendere Dubletten-Prüfung wünschen. Denn mir geht's oft so, dass ich mich frage, habe ich etwas schon getan oder muss ich es noch machen. Und dann ist oftmals der schnellste Weg, es einfach noch einmal zu tun. D.h. auf die Dubletten-Prüfung angewendet, wäre es gut, wenn auch bereits früher hochgeladene Belege in die Prüfung einbezogen würden. Zeitraum 1-2 Monate sollten reichen. Ich wünsche ebenfalls einen guten Rutsch - und viel Spaß! QJ
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