Hallo, es ist weiterhin möglich eine Vollmacht ohne einer Steuernummer zu übermitteln. Dann wird der VaSt-Abruf freigeschalten aber nicht das Steuerkonto. Ebenso wird die Bekanntgabevollmacht nicht berücksichtigt. Die Übermittlung ohne Steuernummer funktioniert nicht mehr, wenn die Vollmacht bereits übermittelt ist. Deswegen können Sie nur die Vollmacht löschen und neu anlegen. Wichtiger Hinweis Die Übermittlung der Vollmacht ohne Steuernummer sollte nur dann durchgeführt werden, wenn tatsächlich keine Steuernummer vorliegt. Der Prozess sieht vor, dass bei diesen Vollmachten eine neue Steuernummer generiert wird. Wenn eine Steuernummer bereits vorhanden ist, wird die Vollmacht ausgesteuert und manuell geprüft. In dem Fall dauert die Freischaltung erheblich länger und kann sogar zur Ablehnung der Vollmacht führen.
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