Liebe Kollegen, mit dem Tool „Elektronische Übermittlung“ im Arbeitsplatz kann man E-Bilanzen und Steuererklärungen für eine spätere Übermittlung bereitstellen: Abbildung wegen Echtnamen gelöscht von @Johannes_Maier . In den Steuerprogrammen macht man das hier: Mir ist es jetzt passiert, das bereitgestellte Steuererklärungen nicht vom Finanzamt angenommen worden sind. DATEV hat sich dabei jedoch unauffällig verhalten und keine Fehler- oder Hinweismeldung ausgegeben, so dass ich dachte, die Steuererklärungen seien wie geplant an das Finanzamt übermittelt worden und bin deshalb nicht weiter tätig geworden, bis der Mandant die DÜ-Protokolle haben wollte. Erst dann habe ich es bemerkt. Die Fehleranalyse ergab, dass das genau dann passiert, wenn die bereitgestellten Steuererklärungen zu lange liegen und es inzwischen eine neue DATEV-Version für die Steuerprogramme gibt. Hier die Anfrage: Wie kann es sein, dass DATEV bei jedem möglichen Miniding nachfragt, ob man nochmal EBS-konvertieren möchte oder ob man wirklich ein neues Dokument anlegen will - jedoch bei solch brandgefährlichen Dingen wie diesem hier vollkommen unbeeindruckt durchmarschiert? Der Verspätungszuschlag hat kein Exit - wer bezahlt den dann am Ende?
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