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Fehler USt frühere Jahre Vorjahr

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letzte Antwort am 05.12.2024 07:43:00 von Roland_Ecke
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Roland_Ecke
Einsteiger
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Ich würde es eher Erfahrungswerte nennen. Ich hab hier etliche Beispiele, wollte aber nicht Offtopic werden. Nur eines: Es hat Jahre gedauert, bis die DATEV das Abfragemenü im Berichtsprogramm (Bedingungsassistent) so gestaltet hat, dass man die Einträge auch ohne Mouse-Over lesen konnte.

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deusex
Allwissender
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edit: erledigt

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MiMiMi
Aufsteiger
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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 34 von 42
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Hallo Community,


@MiMiMi hat das neue Hilfe-Dokument gepostet. Die neuen Konten und Kontenzwecke stehen Ihnen mit Kanzlei-Rechnungswesen 13.3 (Service-Release, voraussichtlich 30.12.2024) zur Verfügung.


Die 2 wichtigsten Fakten:
• Standardmäßig ist ab dem Jahr 2025 das Konto Umsatzsteuer Vorjahr nicht mehr im Gruppensaldo enthalten.
• Ab dem Jahr 2024 können Sie, abweichend vom Standard, die Umsatzsteuerforderungen und

Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Vorjahrs und der früheren Jahre separat oder im Gruppensaldo ausweisen.


Details finden Sie in dem Dokument Umsatzsteuerforderungen und Umsatzsteuerverbindlichkeiten - Ausweis im Jahresabschluss ändern.

 

Viele Grüße  

 

Sabine Bosch-Frühauf 

Service Jahresabschluss  

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 35 von 42
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Hallo @Sabine_Bosch-Fruehauf ,

ich wundere mich sehr, warum die Datev dieses Thema so aufwändig bearbeitet und gelöst hat. Es gibt viele Anregungen von PraktikerInnen in der Community zur Verbesserung oder Fehlerbehebung in den Rechnungswesenprogrammen, die mit der Standardantwort: „ist richtig und wichtig, aber wir haben leider keine Ressourcen“ dafür beantwortet werden. Zum Thema Ausweis USt Vorjahre habe ich keine Diskussion gefunden Warum dann so eine Änderung?

Viele Grüße Fabian

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 36 von 42
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Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

wir haben seit 2022 aufgrund einer Änderung zu dem Thema bis heute mehrere hundert Anfragen. In diesen Gesprächen haben wir selbstverständlich viele Diskussionen geführt. Hier in diesem Thema in der DATEV-Community gibt es zwar relativ wenig Beiträge (35 Stück), aber die Aufrufzahlen sind dafür hoch. Der erste Beitrag wurde über 7.000-mal angesehen.

 

Ich kann Ihre Einschätzung zu diesem Thema daher nicht teilen.

 

In diesem Kontext wurde die Thematik "Ausweis der Umsatzsteuerforderungen und Umsatzsteuerverbindlichkeiten" im Gesamten beleuchtet, um weitere Änderungen in den Folgejahren zu vermeiden. Durch die Änderungen können wir für einen großen Teil die gewünschte Lösung bereitstellen.

 

Viele Grüße

 

Sabine Bosch-Frühauf

Service Jahresabschluss

schmulz
Erfahrener
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Nachricht 37 von 42
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Hallo @Sabine_Bosch-Fruehauf ,

 

dass kann doch aber kein ernsthaftes Kriterium sein. "Der Beitrag wurde 7000x aufgerufen....". Das bedeutete ja, dass ich nur eine "Schöne Überschrift" finden muss und deshalb viele den Beitrag aufrufen und ich dort einen Wunsch platziere. Das wäre schön!

 

Sehr viele wünschen sich tolle Funktionen und DATEV kümmert sich um die Optik....

 

Bitte nicht persönlich nehmen, sie entscheiden am Ende sicherlich nicht bzw. nicht alleine was DATEV von den Wünschen umsetzt und nicht. 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 38 von 42
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Hallo Frau @Sabine_Bosch-Fruehauf ,

 

Danke für die Anpassung, so dass wir künftig gucken können, wie wir dies in den Abschlüssen ausweisen wollen, ohne zu eigenen manuellen Anpassungen greifen zu müssen.

 


@schmulz  schrieb:

 

Sehr viele wünschen sich tolle Funktionen und DATEV kümmert sich um die Optik....

 


Ob etwas saldiert wird oder Verbindlichkeiten und Forderungen auf Passiv- und Aktivseite getrennt ausgewiesen werden, ist für mich mehr als "Optik". Diese müssen richtig ausgewiesen werden, sonst ist der Abschluss falsch. Und dass sich die DATEV darum Gedanken macht, halte ich für durchaus richtig und wichtig.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Roland_Ecke
Einsteiger
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Nachricht 39 von 42
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"ohne zu eigenen manuellen Anpassungen greifen zu müssen."

 

Sehe ich anders. Wenn ich die von mir weiter oben vorgestellte Lösung nutze, kann ich zum einen die früheren Jahre besser abstimmen und muss nicht in die Kontenzweckstruktur eingreifen. Da wäre ich mir ja nie sicher, ob das beim nächsten Update noch genauso ist oder ob ich erneut anfangen muss, die DATEV-Gedanken richtig hinzusortieren.

 

"Und dass sich die DATEV darum [um rechtliche und fachliche Angelegenheiten - RE] Gedanken macht, halte ich für durchaus richtig und wichtig."

 

Nein. Das ist immer noch unsere Aufgabe. DATEV ist Werkzeug. 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 40 von 42
330 Mal angesehen

@Roland_Ecke  schrieb:

 

"Und dass sich die DATEV darum [um rechtliche und fachliche Angelegenheiten - RE] Gedanken macht, halte ich für durchaus richtig und wichtig."

 

Nein. Das ist immer noch unsere Aufgabe. DATEV ist Werkzeug. 


Ja, aber DATEV muss sich darüber Gedanken machen, wie man unterschiedliche rechtliche Ansichten, die es in dieser Sachfrage gibt, technisch alle "unter einen Hut" bringen kann. Und darüber muss sich DATEV Gedanken machen und nicht wir.

 

Und wenn es jetzt Kontenfunktionen gibt, mit denen eine Saldierung der Vorjahreszahlen und des aktuellen Jahres erfolgen und andere Kontenfunktionen ohne Saldierung, kann sich jeder selbst aussuchen, welche Variante angewandt werden soll.

MiMiMi
Aufsteiger
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Nachricht 41 von 42
284 Mal angesehen

Nein. Das ist immer noch unsere Aufgabe. DATEV ist Werkzeug.

Ist halt doof wenn Datev dir nur nen Hammer gibt, du aber eine Säge benötigst.

Worüber diskutieren wir also?

 

Roland_Ecke
Einsteiger
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Nachricht 42 von 42
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Darüber, dass wir den Nagel mit der Säge einschlagen (müssen), weil DATEV meint, Hämmer entsprechen nicht der Rechtslage (§ 1 Sägeverordnung).

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letzte Antwort am 05.12.2024 07:43:00 von Roland_Ecke
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