Ich würde es eher Erfahrungswerte nennen. Ich hab hier etliche Beispiele, wollte aber nicht Offtopic werden. Nur eines: Es hat Jahre gedauert, bis die DATEV das Abfragemenü im Berichtsprogramm (Bedingungsassistent) so gestaltet hat, dass man die Einträge auch ohne Mouse-Over lesen konnte.
edit: erledigt
Hallo Community,
@MiMiMi hat das neue Hilfe-Dokument gepostet. Die neuen Konten und Kontenzwecke stehen Ihnen mit Kanzlei-Rechnungswesen 13.3 (Service-Release, voraussichtlich 30.12.2024) zur Verfügung.
Die 2 wichtigsten Fakten:
• Standardmäßig ist ab dem Jahr 2025 das Konto Umsatzsteuer Vorjahr nicht mehr im Gruppensaldo enthalten.
• Ab dem Jahr 2024 können Sie, abweichend vom Standard, die Umsatzsteuerforderungen und
Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Vorjahrs und der früheren Jahre separat oder im Gruppensaldo ausweisen.
Details finden Sie in dem Dokument Umsatzsteuerforderungen und Umsatzsteuerverbindlichkeiten - Ausweis im Jahresabschluss ändern.
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss
Hallo @Sabine_Bosch-Fruehauf ,
ich wundere mich sehr, warum die Datev dieses Thema so aufwändig bearbeitet und gelöst hat. Es gibt viele Anregungen von PraktikerInnen in der Community zur Verbesserung oder Fehlerbehebung in den Rechnungswesenprogrammen, die mit der Standardantwort: „ist richtig und wichtig, aber wir haben leider keine Ressourcen“ dafür beantwortet werden. Zum Thema Ausweis USt Vorjahre habe ich keine Diskussion gefunden Warum dann so eine Änderung?
Viele Grüße Fabian
Hallo @Gelöschter Nutzer,
wir haben seit 2022 aufgrund einer Änderung zu dem Thema bis heute mehrere hundert Anfragen. In diesen Gesprächen haben wir selbstverständlich viele Diskussionen geführt. Hier in diesem Thema in der DATEV-Community gibt es zwar relativ wenig Beiträge (35 Stück), aber die Aufrufzahlen sind dafür hoch. Der erste Beitrag wurde über 7.000-mal angesehen.
Ich kann Ihre Einschätzung zu diesem Thema daher nicht teilen.
In diesem Kontext wurde die Thematik "Ausweis der Umsatzsteuerforderungen und Umsatzsteuerverbindlichkeiten" im Gesamten beleuchtet, um weitere Änderungen in den Folgejahren zu vermeiden. Durch die Änderungen können wir für einen großen Teil die gewünschte Lösung bereitstellen.
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss
Hallo @Sabine_Bosch-Fruehauf ,
dass kann doch aber kein ernsthaftes Kriterium sein. "Der Beitrag wurde 7000x aufgerufen....". Das bedeutete ja, dass ich nur eine "Schöne Überschrift" finden muss und deshalb viele den Beitrag aufrufen und ich dort einen Wunsch platziere. Das wäre schön!
Sehr viele wünschen sich tolle Funktionen und DATEV kümmert sich um die Optik....
Bitte nicht persönlich nehmen, sie entscheiden am Ende sicherlich nicht bzw. nicht alleine was DATEV von den Wünschen umsetzt und nicht.
Hallo Frau @Sabine_Bosch-Fruehauf ,
Danke für die Anpassung, so dass wir künftig gucken können, wie wir dies in den Abschlüssen ausweisen wollen, ohne zu eigenen manuellen Anpassungen greifen zu müssen.
@schmulz schrieb:
Sehr viele wünschen sich tolle Funktionen und DATEV kümmert sich um die Optik....
Ob etwas saldiert wird oder Verbindlichkeiten und Forderungen auf Passiv- und Aktivseite getrennt ausgewiesen werden, ist für mich mehr als "Optik". Diese müssen richtig ausgewiesen werden, sonst ist der Abschluss falsch. Und dass sich die DATEV darum Gedanken macht, halte ich für durchaus richtig und wichtig.
Viele Grüße
Uwe Lutz
"ohne zu eigenen manuellen Anpassungen greifen zu müssen."
Sehe ich anders. Wenn ich die von mir weiter oben vorgestellte Lösung nutze, kann ich zum einen die früheren Jahre besser abstimmen und muss nicht in die Kontenzweckstruktur eingreifen. Da wäre ich mir ja nie sicher, ob das beim nächsten Update noch genauso ist oder ob ich erneut anfangen muss, die DATEV-Gedanken richtig hinzusortieren.
"Und dass sich die DATEV darum [um rechtliche und fachliche Angelegenheiten - RE] Gedanken macht, halte ich für durchaus richtig und wichtig."
Nein. Das ist immer noch unsere Aufgabe. DATEV ist Werkzeug.
@Roland_Ecke schrieb:
"Und dass sich die DATEV darum [um rechtliche und fachliche Angelegenheiten - RE] Gedanken macht, halte ich für durchaus richtig und wichtig."
Nein. Das ist immer noch unsere Aufgabe. DATEV ist Werkzeug.
Ja, aber DATEV muss sich darüber Gedanken machen, wie man unterschiedliche rechtliche Ansichten, die es in dieser Sachfrage gibt, technisch alle "unter einen Hut" bringen kann. Und darüber muss sich DATEV Gedanken machen und nicht wir.
Und wenn es jetzt Kontenfunktionen gibt, mit denen eine Saldierung der Vorjahreszahlen und des aktuellen Jahres erfolgen und andere Kontenfunktionen ohne Saldierung, kann sich jeder selbst aussuchen, welche Variante angewandt werden soll.
Nein. Das ist immer noch unsere Aufgabe. DATEV ist Werkzeug.
Ist halt doof wenn Datev dir nur nen Hammer gibt, du aber eine Säge benötigst.
Worüber diskutieren wir also?
Darüber, dass wir den Nagel mit der Säge einschlagen (müssen), weil DATEV meint, Hämmer entsprechen nicht der Rechtslage (§ 1 Sägeverordnung).