Hallo liebe Datev-Community,
wir haben hier ein kleines Problemchen:
Ein Mandant schreibt eine Rechnung über Winterdienst, sagen wir Leistungszeitraum Oktober 2022 bis März 2023.
Wie ist der Sachverhalt jetzt umsatzsteuerlich und buchhalterisch richtig zu lösen?
Mit Leistungdatum arbeiten kann man an der Stelle nicht, weil man kein Leistungsdatum eingeben kann, das in der Zukunft liegt (davon, dass es nicht dem Dokument "Leistungszeitraum nutzen" drin steht, rede ich jetzt mal nicht).
Die Umsatzsteuer wäre in dem Fall erst am Ende der Leistung fällig, es sei denn sie wird vorher gezahlt (Anzahlung).
Der Erlös entsteht ja dann eigentlich erst in dem entsprechenden Monat.
Wie wird ganze jetzt am besten im Programm dargestellt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich hätte jetzt mal so argumentiert...
In allen anderen Fällen entsteht die Umsatzsteuer zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch nach Ablauf des Folgemonats, nachdem die Leistung ausgeführt worden ist.
So buchen wir... also quasi, wenn Rechnung gestellt wird die USt abgeführt, davon ausgehend, das keine EÜR vorliegt...
Die Umsatzsteuer entsteht, wenn die Leistung beendet ist und der Leistungszeitraum ist ja bis März.
Es sei denn es wird vorher gezahlt, dann entsteht die Umsatzsteuer natürlich im Zeitpunkt der Anzahlung.
Wichtig ist natürlich auch, was im Vertrag vereinbart wird (Teilleistungen etc.) aber da ist dahingehend nichts vereinbart worden.
Hallo,
welches Datum hat denn die Rechnung und handelt es sich um ISt- oder Sollbesteuerung?
Das Rechnungsdatum ist 25.10.2022 und der Leistungszeitraum ist 01.11.2022 bis 31.03.2023.
Wir haben noch ein Konto gefunden, 1725 USt in Folgeperiode fällig, Dokument 5361693.
Allerdings wird hier auch wieder ein Kreditor angesprochen und VoSt an USt manuell bebucht und im Folgemonat automatisch (?) umgebucht. Das kann doch gar nicht funktionieren, wenn ich keinen späteren Leistungszeitraum eingeben kann?
Bonjour,
wie wäre dieser Ansatz:
Erhaltene Anzahlung im Zeitpunkt des Geldeinganges richtig versteuern und abführen.
Rechnungslegung für LZ 11-2022 bis 03-2023 mit RG-Datum 01.04.2023 unter Berücksichtigung der bereits erhaltenen & versteuerten Anzahlung -> Rest wird dann in 2023 versteuert und abgeführt.
Viel Glück.
Ich würde eigentlich davon ausgehen, dass es sich hier um mehrere einzelne Leistungen handelt.
z.B. Winterdienst Oktober. Es handelt sich doch nicht um ein Projekt welches in mehreren Teilschnitten geleistet wird sondern jeweils eine in sich getrennte Leistung.
Der Mandant hat die Rechnungstellung ja extra umgestellt. Früher hat er die Rechnungen erst hinterher gestellt, doch es gab immer viele leidige Diskussionen um den Preis. Weil bspw. kein richtiger Winter war, weniger Winterdienst erforderlich etc pp... Daher stellt er jetzt die Rechnungen vorher. Datev hat jetzt die Umsatzsteuer der Leistungen komplett in den Oktober geschmissen und hat jetzt eine horende USt-Zahlung.
So wurde es im Vertrag allerdings nicht vereinbart. Hier steht nur Winterdienst für den Zeitraum vom 01.11.-31.03. jedes Jahr. Das Entgelt wird bis spätestens 31.12. in Rechnung gestellt. Zur Fälligkeit wurde im Vertrag nichts gesagt, erst auf der Rechnung.
Meiner Meinung nach haben auch die Leistungen für den Zeitraum Januar bis März nichts in den Umsatzerlösen des laufenden Jahres verloren sondern müssten in das Folgejahr abgegrenzt werden.
Richtig, die müssten über einen RAP abgegrenzt werden. Aber wie verbuche ich die USt richtig?
§ 13 UStG:
(1) Die Steuer entsteht
1. für Lieferungen und sonstige Leistungen
a)bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt auch für Teilleistungen. Sie liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,
b)bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind,
Ich hatte den Eindruck, dass noch kein Geld geflossen ist?
daher würde auch kein RAP in Frage kommen. Falls Geld geflossen (kompletter Betrag) ist, dann gehört auch die gesamte USt in 2022.
Rechnung aufteilen:
10-12-2022 Forderungen an Erlöse.
01-03.2023 in 2022 keine Buchung da wirtschaftliche Zugehörigkeit/Fälligkeit/Zahlung in 2023
Aber doch nicht alles in Umsatzerlöse. Für Januar bis März sind doch noch keine Leistungen erbracht. Der Teil wäre dann eher als Anzahlung zu sehen.
@klunk_w geht hier davon aus, dass nur der Teil Oktober bis Dezember 2022 in den Forderungen und Erlösen (für das Jahr 2022) auftaucht. Dabei unter der Annahme, dass noch kein Geld geflossen ist.
Selbstverständlich gehört der Teil 2023 nicht nach 2022.
Ob man nun Anzahlungen, sonstige Verbindlichkeiten oder pRAP (für den Teil 2023) bucht ist eine Frage des Geschmacks, bzw. der Auslegung der vertraglichen Beziehung.
Nein ich bezog mich nur auf den 2022 Teil. Den Rest würde ich ohne Zahlung in 2022 gar nicht buchen, da es nicht in 2022 gehört. Falls Der gesamte Betrag in 2022 bezahlt wurde dann müsste der 2023 Anteil schon auf Anzahlung gebucht werden.
Wäre hier natürlich von Vorteil wenn jede Information kompakt zusammen aufgelistet würde.
Bilanzierer oder 4/3 Rechner
Soll/Ist Versteuerer
Zahlungsfluss am ... in voller Höhe?
Da er ja bilanzierender Unternehmer ist, kann ja nur der Leistungszeitraum 2022 auch im Jahr 2022 gebucht werden. Für den Teil 2023 muss dann ein RAP oder unfertige Arbeiten aktiviert werden.
Manche zahlen sofort den vollen Betrag.
Es gibt aber auch Kunden, die die Rechnung durch 5 Teilen und jeden Monat den entsprechenden Teil der Rechnung für diesen Monat zahlen. Und für solche Kanditaten entstünde die USt ja dann erst in dem Monat der Zahlung.
Nach der aktuellen Buchungslogik von Datev wurde die vollständige USt aber bereits im Monat der Rechnungsstellung, also Oktober gezogen.
Wie ist es jetzt am besten hier die Umsatzsteuer zu buchen?
Wir erhalten den Buchungsstapel vom Mandanten eingespielt, sprich wir müssten dann jeden BU-Satz einzeln nochmal anfassen und aufteilen.
Edit: Er ist Sollversteuerer.
Mit einer sinnvollen Belegnummer und der Auszifferfunktion behält man auch den Überblick und weiß, welche Anteile nun auf welchen Haben-Konten sind.
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[1] Hier hat die DATEV kein gescheites Konzept, deshalb nehme ich das Konto 1246 (Einzelwertberichtigung) und weil ich immer zwei Stellen mehr habe, wird es also das Konto 124650. Das Konto wird in der Bilanz von den Forderungen abgesetzt, so dass der Ausweis zutreffend ist.
[2] Die erhaltenen Anzahlungen werden als Verbindlichkeit ausgewiesen und enthalten auch eine USt-Funktion.
Klingt zumindest schon mal nach einer Lösung. Wäre zwar Aufwand, aber wenn es nicht anders geht, dann ist es halt so.
Zwecks Belegfeld nehmen wir ja immer die Rechnungsnummer, daher sollte hier eine ordentliche Zuordnung möglich sein.
Ich habe hier einen Bauplaner, der arbeitet mit Kostenstellen. Je Projekt eine Kostenstelle. Die Projekte laufen meist über mehrere Jahre.
Die Kostenstellen sind 3stellig aufgebaut. Was liegt also näher als die Sachkonten um 3 Stellen zu erweitern und die Kostenstellen sinnvoll zu nutzen?
Beispiel: Für das Projekt 456 wird gearbeitet, (Abschlags)Rechnungen werden gestellt, bezahlt oder auch nicht. In der Bilanz haben wir dann also diese Positionen:
Unfertige Arbeiten #1080456
Debitor #10000456 ./. Geforderte Anzahlungen #1246456
Erhaltene Anzahlungen #3272456
Erlöse #4400456
Bestandveränderungen unfertige Arbeiten #4815456
Wenn man sich eine Maske baut, um die neuen Konten bei neuen Projekten schnell zu benennen, ist der Aufwand, den ganzen Kram beieinander zu halten, deutlich auf meinen Drang zur Faulheit ausgerichtet.
Klingt gut. Habe ich zwar nie benutzt aber man kann doch wenn man die Funktion Anzahlung aktiviert auch Auftragsnummern zusätzlich erfassen. Habe aber keine Erfahrungswerte dazu
wenn man die Funktion Anzahlung aktiviert
Was meinst du mit "aktiviert"? Gibt es dazu eine Einstellung?
Was meinst du mit "aktiviert"? Gibt es dazu eine Einstellung?
Ja. Wenn man bucht, rechts unter Eigenschaften (gegebenenfalls mit dem kleinen Schraubenschlüssel aktivieren).
Hatte ich auch eine Weile genutzt, aber letztlich habe ich nicht durchgesehen, was der Programmierer sich da gedacht hat und daher davon wieder Abstand genommen[1]. Außerdem brauche ich im Bericht die Komplette Liste und möchte die ungern von Hand reinschreiben.
[1] Datev hat ja einige Merkwürdigkeiten zu bieten. Ich habe mal einige Dinge gesammelt und die DATEV dann an geschrieben (z.B. warum ich nach der EBS-Konvertierung gefragt werde, ob ich das jetzt augenblicklich nochmal machen will - mir fällt beim besten Willen kein Anwendungsbereich für diese Frage ein. Als Antwort erhielt ich die Auskunft, dies sei "User-Wille").
In Rechnungswesen kann man das aktivieren.
Das kannte ich tatsächlich noch nicht. Nach erster Betrachtung sieht es zumindest so aus, als würde bei meinem Problem nicht klappen. Dieses Tool erzeugt automatisch eine Anzahlungsbuchung, wenn ein Geldeingang vom Konto auf den Debitor gebucht wird und bucht sie dann automatisch wieder aus, wenn die Schlussrechnung eingebucht wird. Das schaff ich allerdings auch noch allein. Bei Geldeingang von Bank an Anzahlung und bei der Schlussrechnung Anzahlung an Debitor, da brauch ich nicht unbedingt ein Tool. Ich seh da noch keinen Mehrwert drin.
Das Problem ist ja auch, dass wir die Daten eingespielt bekommen. Ich weiß nicht mal, ob es da überhaupt eine bessere Lösung gibt als jeden Buchungssatz noch einmal händisch anzufassen...
Ja, diese Einspieleritis. Jede Hausverwaltungssoftware, die verkauft werden will, wirbt damit, eine DATEV-Schnittstelle an ihre Software drangeschnitzt zu haben und am Ende funktioniert die nicht halb so gut wie man es gern hätte.
Es bleibt also nur, entweder tatsächlich die Buchungen einzeln zu kontrollieren - oder aber extern auszurechnen, was auf welchem Konto stehen muss und das dann schwungvoll von links nach rechts einzubuchen.
Aufwendig ist beides.
Vor allem funktioniert das mit dem Einspielen auch nur, wenn die Mandanten damit halbwegs ordentlich arbeiten. Denn wenn nicht, haben wir im Steuerbüro eigentlich nur noch mehr Arbeit.
Okay, das dachte ich mir schon. Dann danke erstmal für die Rückmeldungen. 😊