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EB-Werte Vortrag

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letzte Antwort am 31.03.2023 09:21:00 von Roland_Ecke
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KH_HK
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

eine Frage in die Runde, wie geht Ihr mit dem Vortrag der EB-Werte um?

 

Ich bin der Ansicht, dass die EB-Werte des Vorjahres möglichst umgehend vorgetragen gehören, und zwar vollständig.

Es ist klar, dass sich das nochmal ändert, wenn der Jahresabschluss erstellt wurde, und auch, wenn ggf. Nachbuchungen für das alte Jahr stattfinden. Man muss dann halt die automatische Saldenübernahme nochmal anstoßen.

Probleme sehen meine Mitarbeiter insb. wenn sich der Gewinn des Vorjahres nochmal ändert, dann muss auch der Gewinnvortrag geändert werden, oder der Vortrag der Kapitalkonten. Dies ist besonders bei Personengesellschaften u.U. etwas aufwändig, weil man hier die Gesellschafter ansprechen muss.

 

Lässt sich sicher alles lösen, aber meine Frage an die Kollegen und Kolleginnen, habt hier hier eine elegante Vorgehensweise, und wann tragt Ihr die Kapitalkonten vor, oder tragt Ihr sie überhaupt vollständig vor? Ich erinnere mich, dass man früher nur Bank Kasse und Debitoren Kreditoren vorgetragen hat. Das widerstrebt wir aber, denn ich finde, mit so einer Susa kann man nichts anfangen, und auch unter dem Aspekt, dass eine Buchhaltung immer abschlussbereit sein sollte.

 

Danke für Euer Feedback und Lösungsvorschläge.

 

schöne Grüße

   

stephanramm
Einsteiger
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Ich trage alle Konten vor bis auf die Kapitalkonten. Ich sehe das genauso wie Sie. In der SuSa möchte ich auch z. B. die Verbindlichkeiten bereits ausweisen auch wenn Sie sich eventuell noch um ein paar Euro ändern.

fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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wir tragen die wesentlichen Konten, wie Anlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten vor.
Kapitalkonten dann erst wenn der Abschluss fertig ist.

 

 

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Roland_Ecke
Einsteiger
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Ich trage ebenfalls VOR der Januar-Buchhaltung alles vor.

 

Um die unnötige Festschreibung zu vermeiden, exportiere ich den Vorlauf bzw. die Vorläufe und spiele sie mit Enddatum 31. Dezember d.J. wieder ein. Die ursprünglichen Vorläufe werden gelöscht.

 

Bis Dezember wird der Jahresabschluss des Vorjahres dann wohl hoffentlich fertig sein.

 

Änderungen trage ich nur nach, wenn sie nötig sind (z.B. Vorsteuer Folgejahr). Wenn der Jahresabschluss dann endgültig steht, werden die bisherigen EB-Vorläufe verworfen und alles komplett neu eingespielt.

 

Einfacher wäre es natürlich, wenn der Hersteller ebenso wie bei den OPOS-Konten eine Möglichkeit geschaffen hätte, die Festschreibung zu vermeiden.

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letzte Antwort am 31.03.2023 09:21:00 von Roland_Ecke
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