Hallo,
ich würde mir wünschen, dass es auch für Mitarbeiter z.B. in unbezahlter Freistellung oder einem Unterbrechungsmonat eine Null-Lohnabrechnung geben würde, solange für diesen Mitarbeiter kein Austritt erfasst ist.
So könnten man auch sehen ob man einen Mitarbeiter vergessen hat z.B. den Lohn zu erfassen etc.
Und auch unsere Mandanten monieren das immer wieder an, dass für diese Mitarbeiter keine Abrechnungen erfolgen.
Ich muss oft erklären das ich den Mitarbeiter nicht vergessen haben, sondern das es hier einfach keine Abrechnung gibt.
Das könnte sich ja individuell über die Einstellungen lösen lassen, das auch Null-Auswertungen ausgegeben werden.
Danke, VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Lässt es sich auch:
Mandant/Auswertungsdaten, Registerkarte Brutto/Netto allgemein, Häkchen setzen bei "Leere Brutto-/Nettoformulare aufbereiten"
Hallo,
in LuG unter Auswertungsdaten/Gestaltung über die neue Gültigkeit die Ausgabe des leeren Brutto/Netto-Formulars anstoßen...
vielen lieben dank,
es konnte mir tatsächlich bisher keiner in der Kanzlei sagen das es diese Funktion gibt...
danke 🙂
vg
Die Angaben zu LuG sind so nicht ganz richtig oder zumindest nicht mehr. Wir haben uns schon aufgeregt, dass keine leeren Auswertungen mehr erstellt werden und haben auch die Mandanten vertrösten müssen. Jetzt bin ich aber zum Glück auf die Lösung gekommen:
Auf Mandantenebene unter Erfassen >> Mandantendaten >> Auswertungsdaten >> Gestaltung kann unter der ersten Registerkarte "Brutto/Netto-Allgemein" der Haken für "Leer Brutto/Netto-Formulare aufbereiten" gesetzt werden.
Warum DATEV das hier standardmäßig deaktiviert muss man nicht verstehen.... ist halt DATEV. Ich hoffe durch das Aktivieren verschwindet auch endlich mal die damit in Zusammenhang stehende Fehlermeldung in AN-Online. Ich bin gespannt... 😁
Meine Erfahrung ist, dass viele Umgebungen "leere" Abrechnungen nicht schätzen, warum auch immer...
Deswegen ist es wohl DATEV-seitig so vorbelegt.
Ich bin leider häufig auf aufgeregte Gesprächspartner gestoßen, weil wir leere Abrechnungen erzeugten...
Es fehlt wohl häufig an Detailkenntnis....
wie auch immer 🙂 - jeder hat da seine eigenen Vorstellungen und ich bin jedenfalls froh, dass ich mich wieder den Mandantenwünschen beugen kann und weniger diskutieren muss... 🙂
@spacediver83 schrieb:wie auch immer 🙂 - jeder hat da seine eigenen Vorstellungen und ich bin jedenfalls froh, dass ich mich wieder den Mandantenwünschen beugen kann und weniger diskutieren muss... 🙂
Wir schicken Leerabrechnungen grundsätzlich mit. Wenn der Mandant nicht abmeldet, muss er die Leeren monatlich mit bezahlen u. kann sich über mangelnde Info nicht beschweren. Hilft!
Das finden wir auch, schließlich wird das Lohnkonto auch fortgeschrieben.
...es ist nach wie vor der gleiche Weg. Vor über einem Jahr haben sich lediglich die Auswertungsdaten an einer anderen Stelle befunden...
zum Thema leere Abrechnungen möchte ich trotzdem sagen, dass ich diese nicht benötige und auch nicht ausgebe, wofür auch?... hätte ich einen Arbeitnehmer vergessen, würde es mir spätestens bei der Probeabrechnung auffallen, da ich freundlicherweise von Datev darauf hingewiesen werde, dass ich eine Person vergessen habe. Habe ich dagegen eine Person in Unterbrechung, habe ich mich damit bereits letzten Monat befasst und unterbrochen. Solange es sich nichts verändert hat, muss ich mich damit auch nicht jeden Monat auseinandersetzten.. oder wieso gibt man sonst leere Abrechnungen an Mandanten weiter? LG
@Sonnental schrieb:...es ist nach wie vor der gleiche Weg. Vor über einem Jahr haben sich lediglich die Auswertungsdaten an einer anderen Stelle befunden...
zum Thema leere Abrechnungen möchte ich trotzdem sagen, dass ich diese nicht benötige und auch nicht ausgebe, wofür auch?... hätte ich einen Arbeitnehmer vergessen, würde es mir spätestens bei der Probeabrechnung auffallen, da ich freundlicherweise von Datev darauf hingewiesen werde, dass ich eine Person vergessen habe. Habe ich dagegen eine Person in Unterbrechung, habe ich mich damit bereits letzten Monat befasst und unterbrochen. Solange es sich nichts verändert hat, muss ich mich damit auch nicht jeden Monat auseinandersetzten.. oder wieso gibt man sonst leere Abrechnungen an Mandanten weiter? LG
Kennen Sie z.B. die Gastronomie? Dutzende bis hunderte Minijobber/Studenten, die Mal 4 Std., mal 20 Std., mal weg sind.....
Ab dem 2. Nullermonat kommt zwar die 34er SV-Meldung, aber abmelden ohne AG-Bestätigung? Irgendwann lernt dann jeder AG, dass es Geld kostet, der Lohnbuchhaltung nicht kurz einen Austritt zu melden.
Klar nicht immer weiß der AG frühzeitig was lost ist, aber die nächste DRV-Prüfung kommt.... Und auch rückwirkende Abmeldungen nehmen viel Stress, etc........
... ich betreue Kinos mit duzenden Minijobbern im Teenie Alter, noch schlimmer, nichts desto trotz wird jede Aushilfe im zweiten Monat abgemeldet, schließlich braucht man nach zwei Monaten eventuell eine neue Freistellungsbescheinigung, der Minijobber kann sich im Bezug auf die Einzahlung in die RV umentschieden haben usw... da wissen die AG Bescheid, dass sie mir die neuen Angaben liefern müssen, auch im Bezug auf die Mehrfachbeschäftigung...
aber... Alles gut, war ja nur meine Meinung oder besser gesagt meine Arbeitsweise...
Die Sache hat Vor- und Nachteile:
Bei uns wird nur abgemeldet, wer die Flucht ergreift und nicht mehr arbeiten will.
(Bsp. Gastronomie:) Wenn ein eingeteilter Mitarbeiter plötzlich nicht zur Arbeit erscheint (kommt arg oft vor) oder eine größere Gruppe Gäste kommt, braucht der Wirt sehr schnell eine Aushilfe, die unkompliziert einspringt.
Wäre der Springer mit GdA "30" abgemeldet, müsste erst mal die Sofortmeldung erfolgen. Typischerweise am WE oder abends, wenn die Kanzlei schon geschlossen ist.
Und solche Leute sind rar, die muss man festhalten, nicht rauswippen.
Meistens wird für solche "Unbezahlten" kein B/N gebraucht - aber dummerweise gibt es immer mal das Problem, dass doch einer seine leeren Lohnscheine bei einer Behörde, Sozialamt, Krankenkasse o.ä. einreichen soll! Und auch bei jemandem mit Krankengeld ist das sehr hilfreich für die Übersicht später, als MAndant und als Lohnabrechner.
Es wäre wirklich hilfreich, wenn es direkt im (betroffenen) Mitarbeiter die Option gäbe, auch leere Lohnscheine zu erzeugen und auszugeben!
Ansonsten muss man nämlich (wegen dem einen!) im Mandanten ALLE wählen und bei jeder Lohnabrechnung aussieben. Monat für Monat.🤥
Oder drauflosdrucken, dann herausfischen und dann viel shreddern 😠
Hallo DATEV, gibt es eine Chance?
(Wenn der ganze PUEG-Mehraufwand mal durch ist und vielleicht nicht schon wieder an den Lohnsteuertabellen herumgeändert wird?)
Hallo,
die Chance ist sehr gering, dass in Lohn und Gehalt die gewünschte Option umgesetzt wird.